Wien – Der Spruch des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg ist mehr als fünf Monate alt, doch erst jetzt sorgt er für Aufregung. Denn was das höchste EU-Gericht am 15. November 2011 im Fall des in Oberösterreich lebenden Türken Murat Dereci erkannt hat, führt dazu, dass Türken, die mit Österreichern verheiratet sind, sowie Kinder aus solchen Verbindungen (wenn sie einen türkischen Pass haben), von einer ganzen Reihe strenger Fremdenrechtsbestimmungen befreit sind. Für den Fall, dass sie nach Österreich ziehen wollen.
Für sie ab sofort gestrichen sind Deutschlernpflichten und die Integrationsvereinbarung, der Nachweis eines gesicherten Einkommens, einer passenden Unterkunft und einer Sozialversicherung, die Altersgrenze von 21 Jahren, wenn sie als Ehepartner einreisen wollen, sowie das Gebot, ihren Antrag auf Aufenthalt nicht in Österreich, sondern von außerhalb zu stellen.
Wer nicht aus ideologischen Gründen die Augen verschließt, muss mitbekommen, dass es in Österreich ein Problem mit einer türkisch-islamistischen Parallelgesellschaft gibt.





