Es gab gute Gründe, die von Pro Köln organisierte Konferenz kritisch zu betrachten.
Aber das Recht auf Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und eine politische Partei zu gründen, muss vom demokratischen Verfassungsstaat geschützt werden, solange keine Verfassungsfeindlichkeit vorliegt.
Der Verfassungsstaat kommt seiner Pflicht, sich selbst vor seiner Abschaffung zu schützen leider oftmals nicht nach, und so kommt es, dass verfassungsfeindliche Parteien wie die NPD immer noch legal sind.
Bei Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit wäre ein Verbot der Demonstration ein mutiges Zeichen gewesen.
Ein Demonstrationsverbot aus Angst vor Übergriffen gewaltbereiter Gegendemonstranten ist weder für die Zivilgesellschaft noch für die Demokratie ein Sieg.
September 21, 2008 um 8:32 am |
Sehr lesenswert dazu die Artikel von Gudrun Eussner:
Rechts’n Hakenkreuz, links ’ne Moschee
Köln: Der „Figaro“ berichtet aus der rheinischen Ummah
September 21, 2008 um 3:48 pm |
danke für den link, Gudrun Eussner ist wie immer sehr luzid
Mai 28, 2009 um 10:26 pm |
[…] bin auch der Ansicht, dass das Recht auf Meinungsfreiheit (im Rahmen der Gesetze) allen zustehen […]