Wien – Der Spruch des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg ist mehr als fünf Monate alt, doch erst jetzt sorgt er für Aufregung. Denn was das höchste EU-Gericht am 15. November 2011 im Fall des in Oberösterreich lebenden Türken Murat Dereci erkannt hat, führt dazu, dass Türken, die mit Österreichern verheiratet sind, sowie Kinder aus solchen Verbindungen (wenn sie einen türkischen Pass haben), von einer ganzen Reihe strenger Fremdenrechtsbestimmungen befreit sind. Für den Fall, dass sie nach Österreich ziehen wollen.
Für sie ab sofort gestrichen sind Deutschlernpflichten und die Integrationsvereinbarung, der Nachweis eines gesicherten Einkommens, einer passenden Unterkunft und einer Sozialversicherung, die Altersgrenze von 21 Jahren, wenn sie als Ehepartner einreisen wollen, sowie das Gebot, ihren Antrag auf Aufenthalt nicht in Österreich, sondern von außerhalb zu stellen.
Wer nicht aus ideologischen Gründen die Augen verschließt, muss mitbekommen, dass es in Österreich ein Problem mit einer türkisch-islamistischen Parallelgesellschaft gibt.
Ukrainer, Amerikaner oder Japaner haben in der Regel keine Probleme, sich in Österreich zu integrieren.
Da in Österreich keine Nation diskriminiert werden darf, galten jedoch auch für diese „unproblematischen Migranten“ dieselben strengen Regelungen.
Ausgerechnet jene Gruppe, wegen der man die strengeren Zuwanderungsbestimmungen einführen musste, soll jetzt auf Geheiß des Europäischen Gerichtshofes davon ausgenommen werden.
Dann kann man die Bestimmungen natürlich auch gleich ganz abschaffen.
Man braucht sich allerdings nicht zu wundern, woher die EU-Verdrossenheit vieler EU-Bürger und die vielen Stimmen für „Rechtspopulisten“ kommen.
April 23, 2012 um 9:18 pm |
ein paar Worte Deutsch zu lernen bereitet zuviel Mühe
um sein Recht auf Nicht-Integration durchzusetzen, scheut man jedoch keine Mühe
April 23, 2012 um 10:04 pm |
Einfach absurd, wie man dieses Urteil interpretieren kann…
Beispielsweise japanische und kanadische Ehepartner (selbst als Akademiker) müssen also vor dem Zuzug nach Ö mindestens A1 nachweisen und über ausreichend Finanzen (1220€ exkl. Wohnung) und eine Versicherung verfügen, ansonsten wird man abgeschoben bzw. der Antrag wird abgelehnt (alles schon gelesen).
Aber bei der Migranten-Gruppen, die offensichtlich die gravierendsten Integrationsprobleme von allen in Österreich überhaupt hat, ist das alles völlig egal, unzumutbar und unnötig.
Der Richter dieses Urteils am EUGH muss entweder bestochen worden sein, oder nicht mehr ganz bei Sinnen..
April 24, 2012 um 12:31 am |
Das ist ein Witz, oder? LOL. Unglaublich. Diese Richter sollte man sofort mit diesen hochqualifzierten Neu-Europäern in ein Hochhaus sperren. Richter raus aus den Rotweinviertel-Villen, rein in die sozialen Brennpunkte. Das wäre doch mal gelebte Demokratie.
April 24, 2012 um 2:39 pm |
AI beklagt wieder einmal die islamfeindlichen Zustände in Europa:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,829376,00.html
bloß scheinen die Muslime nichts davon mitzubekommen, sondern machen sich weiterhin auf den Weg ins Sozial-Mekka.
April 24, 2012 um 2:59 pm |
Die ungleich größere Diskriminierung von Juden oder Christen in der muslimischen Welt dagegen kritisieren sie nicht. Vielleicht hat das aber nicht nur einen ideologisch verblendeten Grund, sondern einen ganz realen: Es gibt dort schlichtweg kaum noch Juden und Christen.
Dazu gibt es einen Witz. Meint der islamische Antisemit zum Gutmenschen: „Die Ummah ist endlich judenfrei!“ Meint der Gutmensch: „Perfekt, damit gibt es bei euch auch keine Judendiskriminierung mehr.“
Das ist nicht mal ein Witz. So funktioniert die Schose in den palästinensischen Autonomiegebieten, in den Staaten von Marokko bis Pakistan, und auch in Deutschland schon seit Jahrzehnten.
Mai 18, 2012 um 10:02 pm |
[…] Österreich lebende Türken können sich hingegen dank eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs wieder 18jährige Bräute aus dem Heimatdorf holen, auch wenn sie […]
Juli 3, 2012 um 9:07 pm |
[…] von Teenagern zu verbieten, verstößt zwar offenbar gegen ein Abkommen mit der […]
Dezember 21, 2012 um 11:17 am |
Es gibt doch in jeglichen Bereichen unseres Lebens Sonderrechte und Privilegien seitens der EU und natürlich Deutschland für Türken innerhalb und außerhalb der Türkei. Und unsere Gutmenschen arbeiten weiter daran, noch mehr Sonderrechte, Extrawürste unserer kulturellen und sonstigen Bereicherer zu schaffen – zu Lasten des eigenen Volkes, das diese Sonderrechte, Extrawürste gezwungen wird, zu finanzieren und sich dafür auch noch beschimpfen, beschuldigen, beleidigen und im schlimmsten Fall ins Koma geprügelt oder ermordet werden darf, von eben diesen Leuten. Mir tun gut inztegrierte Muslime leid – es gibt sie, aber sie sollten halt auch das Maul aufmachen und öffentlich gegen ihre Landsleute demonstrieren. .
August 15, 2013 um 1:21 pm |
[…] der Europäische Gerichtshof den EU-Staaten vor, dass sie ihre Zuwanderungsbestimmungen nicht auf Türken anwenden […]
August 15, 2013 um 5:20 pm |
Dieses Urteil basiert auf dem Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Türkei von 1963. Dieses Abkommen war Österreich bekannt, als es der EG (später EU) beitrat.
Juli 13, 2016 um 8:40 pm |
[…] EU-Justiz setzt sich wieder einmal sich für die Islamisierung Europas […]