Genauso wie man Nazis im eigenen Land ertragen muss, kann man leider auch deutsche Salafisten nicht so einfach abschieben.
Viele Salafisten haben jedoch gar keine deutsche Staatsbügerschaft.
Weil ihnen in Ländern wie Jordanien angeblich eine im Sinne der Menschenrechtskonvention unmenschliche Behandlung drohe, dürfe man sie oft ebenfalls nicht abschieben.
Die Menschenrechtskonvention und das Asylrecht wurden dazu geschaffen, um Menschen vor Barbarei zu schützen.
Die falsche Auslegung der Menschenrechte ermöglicht es jedoch der Barbarei, sich in Europa auszubreiten.
Schlagwörter: Asyl, Menschenrechtskonvention
Mai 11, 2012 um 4:05 pm |
Aron ich bin völlig Deiner Meinung, halte aber die Umsetzung Deines Wunsches für die Quadratur des Kreises.
Die Frage stellt sich also anders.
Wollen wir den durch die Barbarei Bedrohten wirklich Schutz gewähren?
Wenn wir das wollen, dann müssen wir die damit verbundenen Folgen in Kauf nehmen.
Anders geht es nicht.
Wie ist unter dieser Prämisse Deine Antwort?
Außerdem habe ich den Eindruck, daß viele Asylbewerber die Bedrohung nur vortäuschen und sie in Wahrheit nur an unserem Wohlstand teilhaben wollen. Daraus ergibt sich eine völlig neue Situation.
Wie lautet dann unsere Antwort?
Übrigens, ist diese letzte Annahme nicht sehr unwahrscheinlich. Sie stützt sich auf meine Wahrnehmungen bei den DDR-Flüchtlingen. Auch da waren die wenigsten politisch verfolgt. Sie suchten den Wohlstand. Das ist legitim und nicht verwerflich, erfordert aber eine andere Beurteilung der Situation.
Mai 11, 2012 um 4:11 pm |
zunächst vielen Dank 😉
wir sollen Bedrohten Schutz geben, selbst wenn dies mit gewissen Nachteilen für uns verbunden ist.
man solllte jedoch die Nachteile so gering wie möglich halten und nach einem System suchen, dass Verfolgten hilft und trotzdem eine geregelte Zuwanderung gewährleistet:
https://aron2201sperber.wordpress.com/2009/04/11/asyl-als-entschadigung-fur-die-kolonialzeit/
Mai 11, 2012 um 4:39 pm
Aron, einverstanden.
Danke für den Gedanken „Entschädigung für die Kolonialzeit“.
So habe ich das noch nicht gesehen. Ist aber ein starkes Argument.
Mai 11, 2012 um 4:11 pm |
Ich ergänze mal mit meiner Antwort:
Jeder Asylbewerber, der sich bei uns ‚feindselig‘ verhält, sollte abgeschoben werden, egal was ihm zu Hause blüht. Es muss ihm aber vorher gesagt werden, dass ihm dies widerfährt, wenn er gröblich gegen usere Rechtsordnung verstößt.
Er ist ein mündiger Mensch und kann deshalb über sein Schicksal eigenverantwortlich entscheiden!
Mai 11, 2012 um 4:13 pm |
bin ich völlig einverstanden.
solche „Brüder“ haben hier nichts verloren:
https://aron2201sperber.wordpress.com/2012/03/23/an-alle-bruder/
Mai 11, 2012 um 6:50 pm |
Guter Kommentar!
Juli 3, 2012 um 9:07 pm |
[…] verstößt auch nicht gegen unsere Grundrechte, eine Asylpraxis zu hinterfragen, die kaum noch den von Barbarei Verfolgten hilft, sondern dazu beiträgt, die […]