Hannes Stein will in seinem Beitrag zeigen, dass die Aufklärung kein wirksamer Schutz gegen Antisemitismus sei.
Dabei spannt er einen Bogen von H.G. Wells und Voltaire bis hin zu Stalin und Hitler, um am Ende bei der Beschneidungsdebatte zu landen.
Stein beweist durch die Aufzählung zahlreicher unappetitlicher Zitate und den Hinweis auf grausame Verbrechen zwar eindrucksvoll, dass die Abschaffung der Religion uns nicht zu besseren Menschen gemacht hat.
Allerdings will der aufgeklärte Verfassungsstaat, um den es bei der Beschneidungsdebatte geht, die Religion ohnehin nicht abschaffen, sondern – im Gegenteil – die Ausübung aller Religionen schützen.
In unaufgeklärten religiösen Staaten wird immer nur die eigene Religion geschützt.
Staaten, die jede Religion abschaffen wollen, um selbst den Platz der Religion einzunehmen, sind aus aufgeklärter Sicht selbstverständlich genauso abzulehnen wie religiöse Staaten.
Die Sowjetunion oder das Dritte Reich waren trotz antireligiöser Aufklärung rückschrittliche Staaten, da sie die bürgerlichen Rechte der Aufklärung – wie z.B. die Religionsfreiheit – wieder abgeschafft hatten.
Es kommt nicht auf die Frage “religiös” oder “nicht-religiös” an, sondern auf die Gewährleistung der Bürgerrechte, zu denen sowohl die Freiheit zur Religionsausübung als auch die Freiheit zur Nicht-Religiosität zählen.
Unter einem aufgeklärten Staat ist ein Staat zu verstehen, der die Bürgerrechte respektiert und garantiert.
Was die einzelnen Aufklärer oder aufgeklärte Menschen über einzelne Religionen dachten, ist letztlich irrelevant.
Ebenso macht der Umstand, dass Stalin einige Juden als enge Mitarbeiter hatte, den Stalinismus nicht besser oder schlechter.
Ob ein System verbrecherisch ist oder nicht, kann nicht an der Sympathie oder Antipathie gegenüber Juden gemessen werden, sondern am Respekt vor den Menschenrechten.
Und darin ist der aufgeklärte Verfassungsstaat jedem anderen System bislang haushoch überlegen gewesen.
Daher sollte auch die Frage der religiösen Beschneidung nach den Grundsätzen des aufgeklärten Verfassunsstaates gelöst werden.