Die ideologisierte Justiz fühlt sich bei ihrer Rechtsfindung nicht mehr an geltende (gegen Zuwanderung ins Sozialsystem gerichtete) Gesetze gebunden:
Nach geltendem Recht haben EU-Bürger, die nach Deutschland einwandern, um eine Arbeit zu suchen, eigentlich kein Recht auf Fürsorgeleistungen. Doch dies stehe dem Anspruch der Kläger nicht entgegen, heißt es in der Urteilsbegründung.
(Spiegel)
Dieselbe ideologische Sichtweise ermöglicht es auch, das miese Bildungs-Niveau der rotgrün-regierten Länder mit hohem Migrantenanteil mit einem Versagen der westdeutschen Mathematiklehrer-Ausbildung zu erklären:
Schlusslichter sind Bremen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg.
Der Schulforscher Hans Anand Pant verwies darauf, dass Mathematik und Naturwissenschaften schon zu DDR-Zeiten in den Schulen mit besonderer Aufmerksamkeit bedacht worden sei. Auch heute noch würden an den ostdeutschen Schulen in diesen Fächern mehr Unterrichtsstunden erteilt als im Westen. Der Großteil der heute in den neuen Ländern unterrichtenden Mathe-Lehrer ist noch zu DDR-Zeiten ausgebildet worden.
(Spiegel)
Selbst beim linken Spiegel fallen die Kommentare relativ eindeutig aus.
Wenn die Bürger das Gefühl haben, dass die Politik von elitären Bürokraten diktiert wird, haben es Populisten leicht, wie man gerade in Frankreich beobachten kann.
Die linken Ideologen tragen selbst am meisten dazu bei, dass Errungenschaften, die ihnen angeblich besonders am Herzen liegen wie die Menschenrechtskonvention oder die Europäische Einigung, bald auch bei uns in Frage gestellt werden könnten.
Oktober 12, 2013 um 1:22 pm |
Hoffentlich wirs Rechtspopulisten wie dir ein Asylantenheim direkt ins Nachbarhsus gebaut!!!
Oktober 12, 2013 um 1:32 pm |
solange kein Pennerheim gebaut wird und du nicht mein Nachbar wirst, soll mir alles recht sein.
Oktober 12, 2013 um 7:09 pm |
@Hitolf Adler
In meiner unmittelbaren Nähe befindet sich ein Asylantenheim, deren Menschen ich als sehr sympathisch erlebt habe.
Indessen beschäftigt mich eine andere Sorge: Worauf müsste ich mich gefasst machen, wenn in meiner Nähe ein Tierheim eröffnet würde?
Mit Hunden, Katzen und Reptilien kann ich mich arrangieren.
Ob dieses mit einer Tierart namens „Hitolf Adler“ möglich wäre, erscheint mir fraglich, zumal mir dessen Futtergewohnheiten unbekannt sind.
Nach meiner Einschätzung, ernähren sich Hitolf Adlers von Beutegut, dem sie sich wenigstens geringfügig überlegen fühlen, von Aas oder Würmern.
Oktober 12, 2013 um 7:44 pm |
Welches Gesetz soll denn das sein?
Das Versagen liegt doch vielmehr in der Politik, die sich nicht traute die Gesetze angemessen anzupassen, als bei den Richtern.
Oktober 12, 2013 um 9:47 pm |
ich habe mir auch nochmals die österreichische Rechtslage angeschaut:
ich gebe dir recht, dass auch nach der österreichischen Rechtslage bei „als Arbeitnehmer“ ein gewisser Spielraum besteht…
…der dem Gesetzgeber zuzuschreiben ist.
und der von gutmeinenden, aber letztlich verantwortungslosen Richtern natürlich sofort genützt wird.
Oktober 12, 2013 um 11:59 pm
IN D wäre das einzige möglicherweise anwendbare Ausschlusskriterium, dass sein Aufenthaltsrecht aus dem EU-Freizügigkeitsgesetz ergibt. Das sis jedoch eindeutig nicht der Fall, die Kriterien verfehlt er bei weitem. Nicht klar ist die Frage ob er überhaupt ein Aufenthaltsrecht besitzt, dass war aber für diese Entscheidung irrelevant. Ich sehe hier eigentlich keinen Interpretationsspielraum.
Wenn hier ein Versagen vorliegt, dann entweder beim Gesetzgeber, der Fälle wie diesen nicht eindeutiger geregelt hat, oder bei den Ausländerbehörden die der Verletzung des Aufenthaltsrecht nicht nachgegangen sind.
Aus dem letzten Punkt ergibt sich dann auch die rechtmässige Lösung des angeblichen Problems. EU-Bürger, die kein Aufenthaltsrecht nach Freizügigkeitsgesetz besitzen müssen eben zurückgeführt werden.
Oktober 13, 2013 um 1:14 am
PS:
Ich hoffe das die deutschen Richter nicht nach österreichischem Recht entschieden haben ;), aber auch die von Ihnen zitierte Stelle ist nicht korrekt. Ein EU-Bürger, dessen Aufenthaltsrecht nicht nur auf der EU-Freizügigkeitsregel basiert (sondern worauf auch immer), hat auch in Österreich ein Recht auf Mindestsicherung. So heißt es im Gesetz, das u.a. berechtigt sind:
Insofern ist es auch hier wieder Aufgabe der Ausländerbehörde (oder wie auch immer das Ding in Ö heißt) und nicht der Sozialgerichte, es nicht zu einer solchen Situation kommen zu lassen.
Oktober 13, 2013 um 10:54 am
eine sinnvolle gesetzliche Regelung wäre es, auf einen der EU-Freizügkeitsregelung basierenden Aufenthalt von z.B. mindestens 5 Jahren abzustellen.
so wie in Österreich auch andere Drittstaatsangehörige, wenn sie nach 5 Jahren einen Daueraufenthalt bekommen, dann auch Anspruch auf Sozialhilfe haben.
in Österreich bekommen EU-Bürger nach 3 Monaten eine Anmeldebescheinigung, wenn sie über ein Einkommen verfügen und somit die Regen der EU-Freizügigkeitsregelung erfüllen.
vielleicht sollte jährlich überprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Anmeldebescheinigung noch vorliegen, was jetzt nicht der Fall ist, wodurch es zu unklaren Konstellationen kommen kann.
Oktober 13, 2013 um 11:13 am
nach der aktuellen Regelung ist also darauf abzustellen, ob sie durch den Bezug von Sozialhilfe ihr Aufenthaltsrecht verlieren würden.
Zumal dies der der Fall ist, da sie ohne ein eigenes Einkommen die EU-Freizügigkeitsregelung nicht erfüllen würden und ja sonst kein Aufenthaltsrecht haben, ist keine Sozialhilfe zu gewähren.
Oktober 13, 2013 um 2:25 pm
Ja, und eben da ist die Krux. Der Rumäne hatte sein Aufenthaltsrecht wohl schon 9 Monate vorher verloren. Was schon weg ist kann man aber nicht verlieren und er fällt streng logisch nicht unter die Ausschlussklausel.
Das er nun eigentlich hätte abgeschoben/ausgewiesen werden können, ist nicht relevant für das Sozialgericht, da er ohne Erfüllung einer Ausschlussklausel sozialhilfeberechtigt ist.
Oktober 12, 2013 um 8:40 pm |
Ich habe sie immer für einen großen Fan des angelsächsischen Weges gehalten, da müssten Sie doch eigentlich richterliche Rechtsfortbildung schätzen, oder nicht?
Oktober 12, 2013 um 10:03 pm |
ich bin kein Experte für die amerikanische Justiz.
manches wie die „Punitive damages“-Schadenersatzprozesse mit den irrwitzigen Summen erscheint mir (wie wohl den meisten Europäern) als exzessiv und absurd, wiewohl es auch in Europa (insbesondere in Italien) genug Justiz-Exzesse gibt:
https://aron2201sperber.wordpress.com/2011/09/21/neues-altes-urteil-zu-ustica/
in Italien wurden gerade ehemalige Terroristen (selbstverständlich rechte) vom Staat auf eine Milliarde Euro Schadenersatz verklagt:
http://www.bolognatoday.it/cronaca/risarcimento-danni-mambro-fioravanti-strage-bologna.html
und Case-Law haben wir bis zu einem gewissen Grad auch, zumal Gerichte auch bei uns Gleiches gleich entscheiden sollten.
grundsätzlich finde ich es jedoch gut, wenn es klare gesetzliche Regelungen gibt, und Recht vom Gesetzgeber und nicht von allmächtigen Richtern festgelegt wird.
Oktober 14, 2013 um 6:48 pm |
Dünner Informationsgehalt und viele Emotionen; wo gibt´s das Bier?
Wie können die Kläger schon 2009 legal eingereist sein um hier zu arbeiten? Mit Touristenvisum und dann über Kindergeld den Alg2 Anspruch aufgebaut?
Ich denke Europa sollte, wie Schulz heute sagte, Einwanderungsland werden. Vielleicht können auf die Art und Weise all die Geisterstadte in Spanien zum Leben erweckt werden. Bezahlt werden sie doch sowieso mit Steuergeldern. Und einen besseren Zweck für diese Spekulationruinen kann ich mir nicht vorstellen.
Oktober 14, 2013 um 6:56 pm |
Europa ist schon längst ein Einwanderungsland.
allerdings ist es nicht das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, sondern der wohl dotierten Sozialhilfen.
mit deutschem H4 in spanischen Resorts absteigen: geniale Lösung für alle Probleme 😉
November 27, 2013 um 10:36 pm |
[…] zuverlässig die Regeln gegen den „Sozialleistungstourismus“ (den es aufgrund der tollen EU-Regeln angeblich […]
Dezember 10, 2015 um 10:55 am |
[…] sich linke Richter über das Gesetz stellen, braucht man sich nicht zu wundern, dass die Leute ihr Vertrauen in den […]