Zuerst muss man Wohlstand generieren, danach kann man sich über dessen Umverteilung den Kopf zerbrechen.
Umweltschutz, Sozialstaat, Gratis-Medizin, Asyl sind löbliche Dinge.
Sie dürfen jedoch nie an erster Stelle stehen und schon gar nicht dürfen sie auf Pump umgesetzt werden, wie es im Moment geschieht.
August 30, 2014 um 8:34 pm |
Flüchtlinge dürfen nicht in den Verfolgungsstaat abgeschoben werden. Für Terroristen besteht aber richtigerweise kein Asylrecht.
sonst zu Asyl und Immigration: http://www.novo-argumente.com/magazin.php/novo_notizen/artikel/0001645
August 30, 2014 um 9:05 pm |
wenn Flüchtlinge ihren Asylstatus verlieren, könnten sie sehr wohl abgeschoben werden, außer es droht ihnen Folter (Art 3 EMRK) und nicht jedem ehemaligen Konventionsflüchtling droht tatsächlich Folter im Herkunftsland:
https://aron2201sperber.wordpress.com/2014/08/21/kein-abschiebeschutz-fur-terroristen/
bei aller Kritik an Putin, ist von systematischer Folter in Russland nichts bekannt.
gewöhnliche Kriminelle werden auch nach Russland abgeschoben, obwohl die Haftbedingungen sicher härter als bei uns sind.
es kann nicht sein, dass Terroristen besser behandelt werden als gewöhnliche Kriminelle.
August 30, 2014 um 9:37 pm |
Nein, Friedman hatte völlig recht – der Wohlfahrtsstaat in Verbindung mit offenen Grenzen ist ein Magnet für potenzielle Wohlfahrtsempfänger aus ärmeren Ländern, der jeden Wohlfahrtsstaat sehr schnell zum Implodieren bringen würde.
selbst das Wohlfahrts-Gefälle in Europa stellt seit dem EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens schon ein sehr großes Problem dar:
https://aron2201sperber.wordpress.com/2013/11/27/eu-kritisiert-gemeinen-cameron/