Den NS-Irrsinn von gestern bekämpft man mit der vollen Härte des Strafrechts (obwohl Hitler durch die Schmach der Niederlage ohnehin viel von seiner Attraktivität verloren hat):
§ 3 a. Einer gerichtlich strafbaren Handlung macht sich schuldig und wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft: 1. wer versucht, eine gesetzlich aufgelöste nationalsozialistische Organisation aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen oder mit einer solchen Organisation oder einer in ihrem Namen handelnden Person in Verbindung zu treten; als nationalsozialistische Organisation (§ 1) gelten: die NSDAP, die SS, die SA, das NSKK, das NSFK, der NS-Soldatenring, der NS-Offiziersbund, alle sonstigen Gliederungen der NSDAP und die ihr angeschlossenen Verbände sowie jede andere nationalsozialistische Organisation
Den IS-Irrsinn von heute will man hingegen lediglich als harmlose Verwaltungsübertretung bestrafen:
Symbole von Terrororganisationen wie Islamischer Staat (IS) und Al-Kaida sollen verboten werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in Begutachtung geschickt. Wer dem Verbot zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 4.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat, im Wiederholungsfall von bis zu 10.000 Euro oder sechs Wochen zu bestrafen, heißt es im der APA vorliegenden Gesetzesentwurf.
Mohammed hat im Gegensatz zu Hitler viele junge „Salafisten“ (das arabische Wort für Nachahmer). Geldstrafen fügen unpfändbaren Sozialhilfe-Empfängern wohl keine großen Schmerzen zu. Wie beim Burkaverbot schafft es Österreichs Politik nicht, die notwendigen Maßnahmen gegen die Islamisten zu ergreifen.