Auf Pflichtverteidiger waren die RAF-Terroristen nicht angewiesen.
Die RAF zu verteidigen, war für die jungen linken Star-Anwälte eine prestigeträchtige Angelegenheit.
In Anbetracht der tollen Karrieresprünge, die Schily und Ströbele hinlegten, verwundert es nicht, dass sich die Zschäpe-Pflichtverteidiger die RAF-Star-Anwälte zum Vorbild nahmen.
Schweigen war für die RAF oberstes Gebot, zumal es aktive Genossen außerhalb Stammheims gab, die geschützt werden mussten, und eine Mittäterschaft der RAF-Kader an den RAF-Verbrechen ohnehin zweifellos feststand.
Die (von der RAF vorgegebene) Strategie der sympathisierenden Anwälte war es daher, die Verbrechen der RAF als politische Handlungen zu rechtfertigen, das Verfahren als politisch motiviert anzuprangern und sonst so wenig wie möglich mit der Schweine-Justiz zu kooperieren.
Bei Zschäpe gibt es jedoch keine Genossen, die geschützt werden müssen. Es steht auch nicht fest, ob sie wirklich ein aktiver Teil der Uwes war.
Zschäpes Anwälte handelten mit ihrer Schweige-Strategie also kaum zum Vorteil ihrer Mandantin, die im Gegensatz zu den RAF-Terroristen aus nachvollziehbaren Gründen sprechen wollte.
Eine aktive Mittäterschaft bei den Morden hätte sie von Anfang an mit ziemlicher Leichtigkeit abstreiten können.
Solange sie hingegen schwieg, konnte man alles Mögliche in ihre Rolle hineinprojizieren, was allen die sie als Mittäterin oder gar als Kopf des NSU sehen wollten, naturgemäß gefiel.
Mit dem Schweigen hätte sich Zschäpe für immer „schuldig“ für alles Mögliche rund um die Morde gemacht, auch wenn am Ende vielleicht ein (äußerst unwahrscheinlicher) Freispruch aus formaljuristischen Gründen herausgekommen wäre.
Die Anwälte waren durch die Schweige-Strategie hingegen fein raus.
Wäre ihre Mandantin schuldig gesprochen worden, hätte ihnen niemand einen Vorwurf gemacht, zumal ihre Mandantin ja schon im Vorfeld von der Öffentlichkeit „schuldig“ gesprochen worden war.
Wäre ihre Mandantin hingegen trotz ihrer Schuldigkeit freigesprochen worden, wären die kleinen Pflichtverteidiger sogar als große juristische Genies dagestanden.
Neue Indizien für eine Mittäterschaft sind in den über zwei Prozessjahren bislang nicht aufgetaucht.
Nachdem sie ihr Schweigen gebrochen hat, bleibt nur noch das Argument des anfänglichen Schweigens, das von Medien, Anklage und Politik nun grotesk aufgeblasen wird, auch wenn es sich dabei um eine von den Anwälten vorgegebene Prozess-Strategie gehandelt hatte.
Dezember 10, 2015 um 1:20 am |
außer im Bekenner-Video hat eine Organisation namens NSU nie existiert.
mit dem NSU wollten die beiden Uwes, genauer gesagt Uwe Mundlos, wie man jetzt immerhin von Zschäpe erfahren hat, den niedrigen feigen Modern nachträglich eine höhere „politische“ Weihe geben.
die Verbrechen wären zwar um nichts besser, wenn sie im Rahmen einer politischen Organisation begangen worden wären, hier gab es so eine Organisation einfach nicht.
die San Bernardino-Mörder deklarierten sich selbst ebenfalls als IS, trotzdem hatte niemand ein Problem, sie als Einzeltäter darzustellen.
beim NSU muss man jedoch unbedingt mehr daraus machen – und eine emotional abhängige unreife Frau wird gerade zum Kopf einer imaginären Terrororganisation hochstilisiert
Dezember 10, 2015 um 6:55 am |
Im Zusammenhang mit diesem Prozess fallen mir mehrere Dinge auf, die es bei anderen Verfahren so nicht gibt. Jedenfalls nicht in dieser Häufung:
1. Von Anfang an werden die Klarnamen verwendet.
2. Ihre Gesichter werden überall veröffentlicht.
3. Noch vor Abschluss des Gerichtsverfahrens werden sie als Täter bzw. Täterin bezeichnet.
4. Allenthalben wird das nach der Prozessordnung zulässige Schweigen der Z. als Argument gegen sie verwendet.
5. Wenn sie jetzt das Schweigen beendet, wird auch das gegen sie verwendet.
6. Sie entschuldigt sich, spricht ihr Bedauern aus. Auch das wird gegen sie verwendet.
7. Meine Spekulation: Wenn sie sich nicht entschuldigt hätte, wäre das auch gegen sie ausgelegt worden.
8. Auf diesen Prozess wird ein außergerichtlicher politischer und propagandistischer Druck ausgeübt, der, so sehe ich das, unerträglich ist und mich an der Möglichkeit des Gerichtes, unabhängig zu entscheiden, zweifeln lässt. Der Prozess wird in die nächste Instanz gehen. Auch das wird in den Medien Empörung auslösen.
Hat der Richter eigentlich noch eine andere Wahl, als den Schuldspruch mit Lebenslänglich und Sicherungsverwahrung?
Kann es sein, dass er und seine Familie Polizeischutz brauchen, wenn er anders entscheidet?
(Persönliche Anmerkung: In der Haut dieses Richters möchte ich nicht stecken.)
Ich enthalte mich jedes Urteils, wollte nur auf diese Ungereimtheiten aufmerksam machen, die ich sehe.
Herzlich, Paul
Dezember 10, 2015 um 7:38 am |
der Gipfel war die Twitter-Meldung von Künast:
die Chuzpe muss man erst mal haben, sowas dreistes von sich zu geben.#Zschäpe #NS
selbst wenn sie schuldig wäre, ist nichts dreist daran, als Angeklagter in einem Prozess seine Rolle runterzuspielen.
dreist ist es hingegen als Politikerin Vorverurteilungen auszusprechen
Dezember 10, 2015 um 7:58 am
Lieber Aron,
das sehe ich genau so.
Da kann ich nur hoffen, dass uns niemand als Nazis oder Nazisympathisanten beschimpft.
Beides sind wir nicht. Wir haben uns nur eine normale Sicht auf unsere Rechtsordnung und Gerichtsbarkeit bewahrt. Damit gehören wir wohl schon zu den Außenseitern.
Was jetzt im Zusammenhang mit diesem Prozess in den Medien stattfindet, ist einfach unbeschreiblich.
Der erwähnte Holger Schmidt ist ein sehr sachkundiger und objektiver Terrorismusexperte, dessen Blog ich immer gerne lese.
http://www.swr.de/blog/terrorismus/
(Aber sicherlich trage ich „Eulen nach Athen“?)
Herzlich, Paul
Dezember 10, 2015 um 10:04 am
Merke Aron
ein kün Ast ist noch kein Baum.
(Heute habe ich es mit den Kalauern.) 🙂
Herzlich, Paul
Dezember 10, 2015 um 8:34 am |
„Kann es sein, dass er und seine Familie Polizeischutz brauchen, wenn er anders entscheidet?“
Auf PI schrieb einer, der Kontakt zu Türken hat, dass die sich nicht aufregen über den angeblichen NSU. Die Türken glauben, es war die türk-kurdische Mafia, oder Geheimdienste. Also wenn die Künast dem Richter nicht auflauert, dann könnte er gefahrlos Recht sprechen.
Dezember 10, 2015 um 10:02 am
Lieber Olaf,
das wusste ich bisher noch nicht. Hoffentlich hat der auf PI nicht eine einseitige selektive Wahrnehmung. Oder ein Türkenfreund macht den „Wunsch zum Vater des Gedanken“?
Meine Außenwahrnehmung war und ist eine andere. Wenn ich an den Aufriss des Botschafters der Türkei zu Beginn des Prozesses denke. Auch die Hinterbliebenen stützen nicht Deine Mitteilung.
Herzlich, Paul
Dezember 10, 2015 um 9:34 am |
alle relativierungen (schwere kindheit, gesellschaftliche perpektivlosigkeit, emotionale abhängigkeit) gelten bei Nazis natürlich nicht, da kennen die Grün*_*innen keine Gnade,
http://boess.welt.de/2011/11/20/warum-totest-du-uwe/
Dezember 10, 2015 um 3:40 pm |
Die Verteidiger MÜSSEN das beste für ihren Mandanten bewirken (Freispruch, oder möglichst geringe Strafe).
Ein Mandant redet sich aber oft um Kopf und Kragen.
Deshalb gilt unter allen FÄHIGEN Strafverteidiger, dass der mandant grundsätzlich nicht reden sollte:
http://blog.burhoff.de/2010/08/rat-schnauze-halten-meistens-ist-es-zu-spaet/
http://www.anwalt-bauer.de/strafrecht.html
Zitat:
„Das vollständige Schweigen des Angeklagten darf auch nicht zu seinen Lasten ausgelegt werden.“ !!!
Die Strategie der „alten“ Anwälte war klar. Es muss erst einmal etwas klar bewiesen werden, damit die Angeklagte verurteilt wird – aber man kann das Schweigen nicht zu ihren Lasten auslegen.
Die Strategie der neuen Anwälte läuft auf dasselbe hinaus (ist auch das einzige sinnvolle), aber diese unglaubwürdigen Aussage wird zu bei ihrer Schuldfindung zu ihren Lasten ausgelegt.
Insofern ist die Strategie der neuen Strafverteidiger nicht besonders toll.
Einen Vergleich mit der RAF ist hier nicht sinnvoll, da die RAF ihr
„Kameraden“ nicht verraten wollten. Dazu kam natürlich deren ausgeprägten Ideologie.
Der Unterschied zwischen den RAF-Anwälte konnte gar nicht größer sein.
Schilly hat ruhige erstklassige Arbeit gemacht.
Ströbele hat über der rechtsanwältliche Tätigkeit Kurier gespielt und wurde darum zu 10 monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Maurer fiel von einem Extrem ins andere. Heute ist er Nazi-Anwalt.
Dezember 10, 2015 um 8:37 pm |
.
was sind die Argumente, die Aussage als unglaubwürdig einzustufen?
sämtliche Argumente, die der Spiegel aufzählt, sind der mehr als schwach:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/beate-zschaepes-einlassung-im-nsu-prozess-im-faktencheck-a-1066953.html
der Vorwurf, die armen Uwes könnten sich jetzt nicht mehr gegen Zschäpes Anschwärzungen wehren, ist geradezu grotesk.
ein NSU hatte außerhalb der Bekennervideos nie existiert – davor gab es feige rechtsextrem motivierte Mörder, aber keine Terrororganisation, die wie RAF, RZ, Rote Brigaden, Al Qaida, IS ihre politischen Feinde oder gar die Staatsmacht bedroht hätte.
dass sie ihn vom Bahnhof abholte, reicht bestimmt nicht als Indiz, um einen Beitrag zur Bewaffnung der Gruppe nachzuweisen.
eine Gefährtin eines Bankräubers wird wohl auch die Zeitungsartikel über den letzten Banküberfall ihres Gefährten lesen, das ist lediglich ein Indiz für eine Mitwisserschaft, die jedoch nur strafbar ist, wenn sie vorher von der Tat wusste.
wer sagt, dass sie nicht wusste, was sie versandte? sie streitet ihre Mitwisserschaft ja nicht ab.
diesen Vorwurf kann man allen Familienangehörigen und Lebensgefährten von Verbrechern machen – dann ist man jedoch schnell bei Sippenhaft
die Verwaltung der Urlaubskasse lässt wohl kaum auf eine Mittäterschaft bei Morden schließen, hier wäre man auch schnell bei Sippenhaft
dass ihre Uwes bei ihren Morden offensichtlich sehr willkürlich handelten, kann Zschäpe wohl auch nicht vor Gericht zum Vorwurf gemacht werden.
Zschäpe war von ihren Pflichtverteidigern im Gegensatz zu den Uwes nicht emotional abhängig – ihr Leben hat sie sich ohnehin selbst verpfuscht, wenn sie schon untergeht, möchte sie wenigstens ihre Sicht der Dinge wiedergeben – und nicht ihren Pflichtverteidigern zuliebe als eiskalte Schweigerin in die Kriminalgeschichte eingehen – ich finde das absolut verständlich
Dezember 10, 2015 um 8:49 pm |
die Schuld für die eigene Radikalisierung und Aufrüstung einem V-Mann zuzuschreiben, ist natürlich billig.
aber beim Terror der RAF wurde auch von allen möglichen (sympathisierenden) Experten (und nicht nur von einer selbst Beschuldigten, die ihre Haut retten will) die Schuld auf einen gewissen Peter Urbach geschoben:
https://aron2201sperber.wordpress.com/2013/03/13/der-schwarze-peter-des-roten-terrors/
dabei wurde die Spitzel-Tätigkeit des „Schwarzen Peter“ des roten Terrors noch vor Gründung der RAF aufgedeckt und in allen Medien breitgetreten