Ein Zehnjähriger ist bereits am 2. Dezember 2015 in einem Hallenbad in Wien-Meidling vergewaltigt worden. Er musste in der Kinderklinik des AKH behandelt werden. Der mutmaßliche Täter, ein Flüchtling aus dem Irak, ist in Haft.
Aus „Opferschutzgründen“ musste die Polizei den Vorfall über zwei Monate lang vor der Öffentlichkeit geheimhalten:
Die Polizei war mit dem Fall „aus Opferschutzgründen“ bisher nicht an die Öffentlichkeit gegangen, wie Thomas Keiblinger, Sprecher der Landespolizeidirektion, erklärte. Bei Sexualdelikten werde abgewogen, ob die jeweiligen Umstände des konkreten Falles ein Publikmachen rechtfertigen.
Dass man die Tat verschweigen wollte, um die Stimmung in der Bevölkerung nicht anzuheizen, weil der verdächtige Flüchtling erst seit wenigen Wochen im Land war, habe „auf keinen Fall eine Rolle gespielt“, versicherte Keiblinger.
Ausgerechnet der große „unabhängige ORF“ braucht sich jedoch nicht an der kleinen, von der Politik geknebelten Polizei abzuputzen.
Über die Tat war bereits im Dezember 2015 in der Print-Ausgabe des Kuriers berichtet worden, und der Vorfall war daher trotz des offiziellen Polizei-Schweigens nicht so geheim, wie der ORF heute vorgibt.
Hätten die ORF-Journalisten ihren Job erledigt, hätten sie auch trotz des von der Politik verordneten Polizei-Schweigens selbst recherchieren können, was sich im Wiener Schwimmbad zugetragen hatte.
So war man jedoch auf Schmuddelseiten wie „Unzensuriert“ angewiesen, um sich zeitnahe von der unzensurierten Realität in Kenntnis zu setzen.
Schlagwörter: ORF
Februar 6, 2016 um 6:32 pm |
Hat dies auf psychosputnik rebloggt.
Februar 6, 2016 um 10:22 pm |
die vom Steuerzahler bezahlten Staatsfunk-Journalisten gehen gerne mit ihrer „Unabhängigkeit“ hausieren:
https://aron2201sperber.wordpress.com/2012/01/19/osterreichs-verwohntestes-bubi/
diese unabhängigen Journalisten sind jedoch das Angepasstesten:
https://aron2201sperber.wordpress.com/2015/08/14/die-medien-sind-das-problem/
Februar 7, 2016 um 7:32 pm |
Opferschutzrechte gegen vor!
Februar 7, 2016 um 7:33 pm |
Opferschutzrechte gelten für das Opfer der Tat. Rückverfolgbarkeit geht gar nicht. Das ist kein Täterschutz.
Februar 8, 2016 um 10:57 pm |
interessant, dass die Mutter des Opfers jetzt bereitwillig Gesicht zeigt und Auskunft erteilt:
http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/Bub-in-Bad-missbraucht-Er-schreit-und-weint-jede-Nacht;art23652,1256599
wessen Interessen man mit dem angeblichen „Opferschutz“ schützen wollte, wird spätestens jetzt eindeutig klar
Februar 9, 2016 um 8:47 am |
Wenn die Mutter ihr Kind öffentlich preis gibt, verstößt das jedenfalls nicht gegen Dienstvorschriften der Behörden oder das Datenschutzgesetz. Was Eltern dürfen, darf der Staat jedenfalls nicht.
Februar 9, 2016 um 9:07 am
warum hätte das Opfer rückverfolgbar sein sollen, wenn man die Herkunft des Täters preis gegeben hätte?
Februar 9, 2016 um 9:50 am
Aktieninhalte sind amtlich geheim zu halten.
Februar 9, 2016 um 7:53 pm |
Schnidel ab – dann kann er zumindest nicht mehr so viel anrichten.