Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland verschärft, in dem es um zwei Richtlinien für die Asylpolitik geht.
Die Kommission bestätigte uns, dass die zweite Stufe des Verfahrens eingeleitet wurde, das schon seit September läuft.
Dabei geht es um die Frage, was die Bundesrepublik genau tut, um die Richtlinie zu den Asylverfahren und die Richtlinie zu den Aufnahmebedingungen für Asylbewerber auch umzusetzen.
In der dritten Stufe des Verfahrens könnte die EU-Kommission vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Auch andere EU-Staaten, darunter Griechenland, Italien und Frankreich, erhielten inzwischen eine Mahnung aus Brüssel.
Selten so gelacht:
Februar 10, 2016 um 10:11 pm |
Wenn eine Richtlinie so verfasst ist, dass sie in der Praxis von niemandem umgesetzt werden kann, ist vielleicht nicht die Praxis, sondern die Richtlinie das Problem.
Das Ganze erinnert mich an einen Witz: Ein Mann fährt auf der Autobahn, als er im Verkehrsfunk vor einem Geisterfahrer gewarnt wird. “Was heißt hier einer?” denkt sich der Mann.
https://aron2201sperber.wordpress.com/2015/12/03/wer-sind-die-geisterfahrer/
Februar 10, 2016 um 10:12 pm |
Lange Zeit diente die EU dem wirtschaftlichen Vorteil der europäischen Demokratien.
Heute führt die Politik der undemokratischen EU dazu, dass die Europäer ihren Glauben an die Demokratie verlieren.
Februar 11, 2016 um 5:22 pm |
Die EU sollte die BRD zur Strafe ausschließen. Die EU braucht das Geld der deutschen Steuerzahler nicht. Der Draghi kann ja Geld drucken, wie ein Zauberer.
Februar 11, 2016 um 6:25 pm |
die Schweden und die Österreicher haben sich auch gegen die heiligen Asylrichtlinien versündigt.
die einzigen, die sich nicht versündigt haben, sind jene, die die Richtlinien erst gar nicht unterzeichnet haben:
irgendwann wird es auch den Gutgläubigsten auffallen, dass man auch sehr gut ohne solche Richtlinien leben kann