Am 31. Juli 2015 hat sich die Regierung darauf verständigt, den Tagessatz für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) von 77 Euro auf 95 Euro aufzustocken.
Pro Monat kostet die Versorgung eines 17jährigeren also fast € 3.000,- (eine normale Familie bekommt für die Versorgung eines 17jährigen vom Staat hingegen € 138,80).
Da die Kinder „leider“ stets ihre Dokumente auf der Reise verloren haben, muss man sich auf ihre Altersangaben verlassen.
Um Asyl zu bekommen, ist nicht die Preisgabe der wahren Identität erforderlich, sondern es reicht die „Glaubhaftmachung“ der „Schutzbedürftigkeit“:
Zuwanderer, die zu ihrer Herkunft oder Identität falsche Angaben machen, müssen nicht mit negativen Konsequenzen für ihr Asylverfahren rechnen. Entscheidend sei, die Schutzbedürftigkeit glaubhaft zu machen, sagt das Bundesinnenministerium.
(Focus)
Und „unbegleitete Kinder“ sind natürlich grundsätzlich immer „schutzbedürftig“.
Die Familien, die nach Zuerkennung der „Schutzbedürftigkeit“ ihrer Kinder ganz offiziell nachgeholt werden dürfen, verfügen hingegen stets über die passenden Dokumente, damit die lästige Einreisebürokratie rasch erledigt werden kann.
Hätten diese Kinder keine Familien, könnten sie sich die Reise niemals leisten. Während echte Waisenkinder in Afghanistan bleiben müssen, können etwas besser gestellte Familien ein Kind (meistens den ältesten, kräftigsten Sohn) als UMF nach Europa schicken.
UMF fallen schon seit Jahren nicht unter Dublin, und man konnte sich daher auch schon vor Merkels Einladung das attraktivste Zielland aussuchen.
Da jene Asyl-Kinder nicht nur das Recht auf eine Spezialversorgung in der Höhe von € 3.000,- pro Monat haben, sondern auch das „Recht auf Familienleben“, darf die Familie bis zum (fiktiven) 18. Geburtstag nachgeholt werden, auch wenn die Familie das „Kind“ vorher alleine weggeschickt hatte.
Schlagwörter: Afghanistan, Asyl
Februar 21, 2016 um 10:55 am |
Hat dies auf psychosputnik rebloggt.
Februar 21, 2016 um 11:36 am |
Statt die Söhne in der afghanischen Armee das eigene Land verteidigen zu lassen, werden sie von Afghanistan nach Europa geschickt, wo sie sich die Hörner abstoßen können (brav müssen in der islamischen Kultur nur die Töchter sein):
https://aron2201sperber.wordpress.com/2016/01/18/sex-in-europa-statt-wehrdienst-in-afghanistan/
https://aron2201sperber.wordpress.com/2015/11/19/vorschuss-auf-die-72-jungfrauen/
Februar 21, 2016 um 12:27 pm |
„Da die Kinder “leider” stets ihre Dokumente auf der Reise verloren haben, muss man sich auf ihre Altersangaben verlassen.“
Die bärtigen Kinder könnten auch im Zirkus auftreten, und sich so ein Zubrot verdienen.
Februar 21, 2016 um 12:34 pm |
das Ganze ist nur noch ein Zirkus.
mit einem sehr teuren Eintritt, der automatisch abgebucht wird, egal ob einem die Vorstellung gefällt
April 22, 2016 um 5:49 pm |
[…] schickt ein Familienmitglied, meistens eben den ältesten, stärksten Sohn als “Unbegleiteten minderjährigen Flüchtling” nach […]