Irgendjemand, den ich nicht kenne, hat eine Anzeige gegen mich wegen Volksverhetzung erstattet. Die Staatsanwaltschaft Berlin nimmt die Anzeige offensichtlich ernst. Also wurde ich geladen und vernommen.
Es geht um mein Buch „Mohamed. Eine Abrechnung“, genauer gesagt um die Aussage, dass Mohamed ein „Massenmörder und krankhafter Tyrann“ war.
Wie kann man eigentlich Volksverhetzung messen? Zählt man die Köpfe, die wegen meines Buches abgetrennt wurden, kommt man auf die Zahl Null. Auch wurden deshalb keine Menschen vertrieben oder von ihrer Arbeit entlassen. Wie viele Menschen sind aber seit dem Erscheinen meines Buches Im Namen von Mohamed und dem Koran getötet worden? Wie viele Menschen wurden vertrieben, versklavt oder vergewaltigt? Wer klagt hier wen an?
Dass ein Schriftsteller im 21. Jahrhundert eine historische Figur aus dem 7. Jahrhundert nicht kritisieren darf, andere Religionsgründer und historische Figuren aber durch den Kakau gezogen werden dürfen, ist mir ein Rätsel. Dass dies auch noch mitten im Europa über 220 Jahre nach Kant und Voltaire geschieht, ist kein Zeichen von Fortschritt!
Islamkritiker in der islamischen Welt müssen mit Todesstrafe, Gefängnis oder Auspeitschung rechnen. Auch in Europa werden sie von radikalen Islamisten bedroht. Politikern halten sie sie für „nicht hilfreich“. Von Linken und Dialog-Profis werden sie ausgegrenzt, diffamiert und schikaniert.
Dass auch die deutsche Justiz sich an solchen Sanktionen beteiligt, ist für mich ein Skandal!
Für mich auch!
Jürgen Todenhöfer hatte die deutsche Justiz übrigens bereits 2014 dazu aufgerufen, Hamed Abdel-Samal wegen Volksverhetzung strafrechtlich zu verfolgen:
Der Deutsch-Ägypter Hamed Abdel-Samad nennt in seinem neuen Buch den Islam „Faschismus“. Schon klingelt die Kasse. Eigentlich ist das Volksverhetzung nach §130 Strafgesetzbuch. Aber welcher Richter schützt heute noch die Würde einer Religion?
Samad ist (im besten Fall) kein wirklicher Islamkenner.
Was weiß ein arabischer Sohn eines Imams schon vom Islam?
Bei der Verbreitung seiner IS-Propaganda wurde Todenhöfer von der deutschen Justiz niemals behelligt.
Kritik am Islam wird jedoch ganz nach Wunsch des selbst ernannten deutschen Islamkenners verfolgt.