Der deutsche Varfassungsschutz warnte vor einer Unterwanderung Sachsens und Thürigens durch die Muslimbruderschaft:
Die Muslimbruderschaft gibt sich in Deutschland weltoffen und tolerant. Der Verfassungsschutz warnt jedoch, dass die Organisation in Sachsen und Thüringen demokratiefeindliche Strukturen aufbaut. Ziel sei die Durchsetzung eines politischen Islams.
(FAZ)
Tatsächlich betrifft jene Gefahr den Westen ganz genauso, wie man weiter unten im FAZ-Artikel erfährt:
„Die MB lehnt demokratische Staatssysteme ab“, heißt es im Verfassungsschutzbericht 2015 des Landes Nordrhein-Westfalen, wo die IGD ihren deutschen Hauptsitz hat. Zudem verfolgten die Muslimbrüder das Ziel, „einen islamischen Staat zu gründen beziehungsweise bestehende Staatssysteme durch Unterwanderung zu übernehmen und in ihrem Sinne umzugestalten“.
Nur haben sich viele westdeutsche Verfassungsschützer mit den Muslimbrüdern abgefunden. Muslimbrüder sind im Vergleich zu den Salafisten ohnehin die braven „gemäßigten“ Islamisten. Schleier und Bärte sind dezent. Wen kümmert es da, welche Ideologie dahinter steckt?
So gehen auch die Ösi-Behörden mit der Gefahr der Unterwanderung durch die Muslimbruderschaft um:
4. Ist dem Bundesministerium bekannt, wie viele Mitglieder die
Muslimbruderschaft in Österreich hat?
5. Wenn ja, wie viele?
6. Wenn nein, weshalb nicht?
Die knackige Antwort der Innenministerin:
Zu den Fragen 4 bis 6:
Nein.
In der jüngsten Vergangenheit stellten die Aktivitäten der Muslimbruderschaft keinen Anlass zum Einschreiten nach der Strafprozessordnung, nach dem Sicherheitspolizei oder anderer einschlägiger Gesetze dar. Für die generelle Überprüfung oder Überwachung von Vereinen oder Verbindungen durch die Sicherheitsbehörden bestehen keine Rechtsgrundlagen. Den Sicherheitsbehörden obliegt die Gefahrenerforschung und Gefahrenabwehr oder die erweiterte Gefahrenerforschung gemäß § 21 Abs. 3 Sicherheitspolizeigesetz bei entsprechender Verdachtslage. In diesem Rahmen können und haben die Sicherheitsbehörden tätig zu werden.
Schlagwörter: Muslimbrüderschaft
Juni 16, 2017 um 11:49 pm |
dabei gibt es auch bei uns Ösis Polizei-experten, die die Augen offen haben:
https://aron2201sperber.wordpress.com/2016/05/18/der-stufenbau-des-exil-islamismus/
und das Verhältnis bzw. das Zusammenwirken zwischen MB, Salafisten und Jihadisten gut durchschauen
Juni 17, 2017 um 9:30 am |
Der Verfassungsschutz fühlt sich für Extremisten nicht zuständig. Wozu braucht man ihn dann eigentlich?
Juni 17, 2017 um 2:48 pm |
Der V-Schutz unterliegt sicherlich einer Lenkung, sprich es wird politisch vorgegeben, welche Extremisten verfolgt werden dürfen und welche nicht. Das sind rein politische Motivationen.
Juni 17, 2017 um 7:56 pm
für Nazis gibt es ja das Verbotsgesetz – das ist der Hauptgrund, warum es viel mehr rechtsextreme als linksextreme und islamische Straftaten gibt.
gäbe es für alle Extremisten solche Straftatbestände bräuchte man tatsächlich keinen Verfassungsschutz. Dann würden Polizei und Justiz wohl ausreichen.
so gibt es einen totalen Eiertanz. Und der Verfassungsschutz weiß selbst nicht so recht, wozu er da ist.
März 11, 2018 um 9:04 am |
[…] Aufgabe eines Verfassungsschutzes wäre es, solche Organisationen genau zu beobachten, damit der Gesetzgeber mit neuen […]