Seit 2016 darf in Deutschland sogar „Mein Kampf“ wieder verlegt werden. Den Deutschen wird also zugetraut, Hitler kritisch lesen zu können.
Fotos von Hitler dürfen hingegen nicht mehr veröffentlicht werden, wenn Muslime auf dem Foto mit drauf sind:
Die Staatsanwaltschaft wie auch das Urteil der Richterin argumentieren, dass Michael Stürzenberger durch die Abbildung des Großmuftis von Jerusalem beim Handschlag mit einem Vertreter der NSDAP einen Menschen muslimischen Glaubens in enger Nähe mit einem Hakenkreuz zeige und sich somit der Beschimpfung und Verunglimpfung einer ganzen Religionsgemeinschaft schuldig gemacht und die religiösen Gefühle ihrer Anhänger beleidigt habe.
Die Staatsanwaltschaft unterstellte ihm „Hetze gegen den Islam“ – insbesondere, dass der Mufti mit keinem „Halbmond gekennzeichnet sei“. Dies sei bei einem „flüchtigen Betrachter“ ausreichend, um die Religion (des Friedens) herabzuwürdigen. Der „flüchtige Betrachter könne in seiner ‚Timeline‘ nicht erkennen, dass es sich um eine historische Aufarbeitung der Thematik“ handle.
Das Volk wird dumm gehalten und – für dumm gehalten. Mit gleicher Begründung müssten analog natürlich nun auch alle NS-historischen Filme und Dokumentationen auf den GEZ-finanzierten TV-Sendern ARD-ZDF-phoenix-arte-zdf info-etc. strafrechtlich verfolgt werden – der zappende unkundige Betrachter könne nicht unterscheiden, ob hier nicht doch Nazi-Propaganda betrieben oder geschichtliche Fakten beleuchtet würden.
(Pi.news)
August 27, 2017 um 6:09 am |
je grünroter dieses Land wird, desto lächerlicher und gefährlicher wird es.
August 27, 2017 um 6:32 am |
schwarzrotgrün bzw. Muttikulti ist am schlimmsten
August 27, 2017 um 11:38 am |
Klingt sehr wie Rechtsbeugung und dürfte mit nem guten Anwalt die nächste Instanz nicht überleben, das Urteil.
August 27, 2017 um 2:07 pm |
Nur sind die oberen Instanzen oft noch abgehobener.
August 27, 2017 um 3:24 pm |
In einem Rechsstaat ist dieses Urteil unhaltbar, aber in der grünen BRD ist alles Schlimme möglich.
August 27, 2017 um 2:45 pm |
Hat dies auf chrisamar rebloggt und kommentierte:
Jura für Dummies: Strafsache Michael Stürzenberger