Nach Ansicht des Schöffensenats war es „einigermaßen zweifelhaft“, dass der Angeklagte vor hatte, „einen Geschlechtsverkehr im Sinne einer vaginalen Penetration zu vollenden“, wie der vorsitzende Richter Norbert Gerstberger in der Urteilsbegründung ausführte. „Nicht einmal die Hose hat er ihr ausgezogen. Er hat versucht, ihr das Leibchen auszuziehen“, hielt Gerstberger fest.
Richter Gerstberger verschweigt, dass der junge Herr aus Afghanistan sofort von einem mutigen Polizisten von seinem Opfer heruntergezerrt worden war.
Dass der aufmerksame Polizist wohl das Einzige war, was zwischen der jungen Frau und einer vaginalen Penetration durch den angeblich so jungen Mann gestanden hatte, sagt einem der gesunde Menschenverstand. Gerade Richter Gerstberger hat jedoch immer wieder eindrucksvoll bewiesen, dass man als Richter ohne jene Eigenschaft auskommen kann.
Einer IS-Tschetschenin wollte er die Karriere als Kindergärtnerin nicht verderben. Dem afghanischen Jungmann wollte er wohl die Chance auf zukünftige vaginale Penetrationen nicht vermasseln.
Schlagwörter: Afghanen
Oktober 3, 2017 um 9:04 pm |
Laut Richter ist die Strafe ja ein „deutliches Signal“, fragt sich nur für was.
Oktober 4, 2017 um 1:23 pm |
was versteht ein Afghane unter einer bedingten Haftstrafe? Keine Strafe.
Oktober 4, 2017 um 7:26 pm
Es ist ja noch viel extremer. Der Typ hat einen „unbedingten“ Strafteil von 6 Monaten bekommen, aber selbst dieses Wort hat in Austria-Land offenbar keinerlei Bedeutung.
Man lässt den Typen gleich wieder frei, dann stellt man eine Aufforderung zum Strafantritt zu (wer ist eigentlich so dumm und folgt so einer Aufforderung?).
Und dann erteilt der Richter dem Täter auch noch den dringenden Rat, er solle doch bitte gleich einen Antrag stellen, dann müsse er selbst diesen „unbedingten“ Strafanteil nicht antreten.
Das ist so dumm grotesk und kafkaesk, wenn man das als Literatur aufschriebe, würden einen die Kritiker auslachen und behaupten es sei unrealistischer Schwachsinn.
Mitteleuropa ist komplett durchgeknallt, kein Wunder, dass das Merkel weiterhin Kanzler ist.
Oktober 4, 2017 um 9:07 pm
mir wurde bei F+F der gleiche Headliner, den ich auch hier benützt habe, umgeändert, da er ja sehr wohl bestraft und nicht gleich freigelassen worden sei, wie einige „gute“ Kommentatoren empört konstatierten:
https://www.fischundfleisch.com/aron-sperber/polizist-rettet-maedchen-vor-vergewaltigung-mini-strafe-fuer-taeter-39564
Oktober 4, 2017 um 9:25 pm
Ich frage mich immer wie diese „Kommentatoren“ überhaupt in der Lage sind eine Tastatur zu bedienen. Aber bei besucher klappt es erstaunlicherweise auch. Irgendwie.
Oktober 5, 2017 um 3:11 pm
wie schaffst Du das eigentlich?
Oktober 4, 2017 um 8:29 am |
Erinnert mich an den Fall, als ein Afghane in Frankfurt einen Rabbi niedersticht und nur wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wird, da er auf den am Bodenliegenden nicht noch weiter eingestochen hat und somit ja von seiner Tötungsabsicht zurückgetreten sei…
http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/urteil-dreieinhalb-jahre-fuer-rabbi-attentaeter-haftbefehl-aufgehoben-1542427.html
Oktober 4, 2017 um 8:44 pm |
Typisch deutsch.
Erinnert mich stark daran:
„Der alte Mann sei misshandelt worden, um an seinen Tresorschlüssel zu gelangen. Man müsse zugunsten der Angeklagten davon ausgehen, dass sie die Tat abbrachen, als ihr Opfer starb.“
https://www.welt.de/regionales/nrw/article167143311/Rentner-starb-qualvoll-fuer-eine-Armbanduhr-und-Zigaretten.html
Alles was mir zu diesem „Richter“ an Aussagen einfallen würde, wäre wohl strafbar und würde in DL härter bestraft werden als der Folter-Mord an einem alten wehrlosen Mann, für den dieser „Richter“ nur Hohn und Spott übrig hat.
„Richter“ in ganz großen Anführungszeichen.