Wenn es darum geht, dem türkischen Regime Milliarden für die Versorgung von angeblich 3 Millionen Syrern zu bezahlen, ist Deutschland nicht argwöhnisch. Dass von den 3 Millionen Syrern, die in der Türkei registriert wurden, die meisten im Rahmen der Flüchtlingskrise nach Europa weitergereist sind, ist kein Thema. So zahlen wir der Türkei unkritisch für Flüchtlinge, die wir in Wahrheit längst selbst versorgen. Schließlich ist die Türkei ein EU-Beitrittskandidat und ein wichtiger strategischer Partner (bei was auch immer).
Wenn es jedoch darum geht, einen IS-Terroristen zu Erdogan zurückzuschicken, werden wir auf einmal skrupelhaft und verlangen, dass genau geprüft werden müsse, ob unser Beitrittskandidat, nicht seine armen islamistischen Terrorbrüder foltere.
Deutsche Gerichte müssen vor der Abschiebung von verurteilten Unterstützern terroristischer Vereinigungen in die Türkei die Gefahr von Folter ausschließen. Das Bundesverfassungsgericht stoppte mit einer Entscheidung die Abschiebung eines Unterstützers der Terrormiliz „Islamischer Staat“.
Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde des Betroffenen hatte nun Erfolg. Nach dem von Amnesty verfassten Schreiben gebe es „ernsthafte Anhaltspunkte für eine Foltergefahr“, befanden die obersten deutschen Richter.
(SPON)
Januar 11, 2018 um 2:03 pm |
Siggis Vater hätte dem Döneronkel keinen heißen Tee serviert, nur schales Bier.
Januar 12, 2018 um 8:10 pm |
Siggis Papi war ne durfte Type, der fette Musel-Falke ist aus der Art geschlagen.
Januar 13, 2018 um 8:36 pm |
Shithole. Ich meine Berlin!
Januar 13, 2018 um 11:24 pm |
Shithole BRD, und Merkel ist die Stinky-Queen of the shithole.
Januar 14, 2018 um 9:34 pm |
gut und richtig gemeint