Im März 2016 erhielten zahlreiche europäische Abwehrdienste – darunter auch das heimische Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) – brisante Unterlagen. Dem FBI war es gelungen, in den Besitz von aus dem damaligen IS-Territorium stammenden Registraturblättern der Terrormiliz zu kommen. Bei der Auswertung der handschriftlich auf Arabisch verfassten Tabellen, die das FBI den europäischen Partnerbehörden übermittelte, wurde 25 Personen ein Österreich-Bezug zugeordnet. Sieben von ihnen konnten schließlich vom BVT identifiziert werden.
(ORF)
Unser Verfassungsschutz ist ohnehin nicht der Hellste und kriegt in der Regel wenig mit, was islamische Extremisten im In- und Ausland so treiben.
Dank der Unterlagen des FBI gelang es jedoch, einen heute 22jährigen Tschetschenen, der als IS-Terrorist geführt wurde, festzunageln.
Die fadenscheinige Ausrede, er wäre nicht zum IS, sondern nur nach Istanbul gereist, um in amourösen Absichten eine Facebook-Freundin zu besuchen, kaufte ihm die Staatsanwaltschaft nicht ab und es kam zu einem Gerichtsverfahren.
Vor Gericht stellte sich heraus, dass er über seine türkische Internet-Liebschaft, bei der er mehrere Wochen gewohnt haben will, keinerlei Angaben machen konnte. Obwohl die Ausrede total fadenscheinig war und in der Verhandlung komplett auseinanderfiel, sprach ihn der Richter „im Zweifel“ frei.
Schlechter hätte eine Ausrede kaum sein können. Bei dem Richter hätte wohl jeder Blödsinn gereicht, um den vom FBI überführten IS-Terroristen freisprechen zu dürfen.
Hätte ihn der Richter verurteilen müssen, weil er z.B. die Reise zum IS doch zugegeben hätte, wäre er wohl mit einer bedingten Strafe davongekommen.
Eine überführte IS-Terroristin tschetschenischer Abstammung wurde von ihrem österreichischen Richter ebenfalls nur zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt, weil er ihr die Karriere als zukünftige Islam-Kindergärtnerin nicht verbauen wollte.
Gnadenlos ist die österreichische Justiz nur gegen böse Bürger, die gegen solche Zustände „Hetze“ im Internet betreiben.
Schlagwörter: Tschetschenen
September 26, 2018 um 7:46 pm |
Der IS lässt niemanden gehen, schon gar nicht mit allen Ausweispapieren – es sei denn er ist ein Schläfer, was wohl auch in diesem Fall so sein wird.
Das sind dann die Leute, die auf Steuerzahlerkosten rund um die Uhr von 32 Polizeibeamten „überwacht“ werden – oder auch nicht. Was für ein kranker perverser Irrsinn.
September 26, 2018 um 8:04 pm |
Der IS existiert überall, wo seine Anhänger sind:
https://aron2201sperber.wordpress.com/2016/02/27/is-zweigstelle-auf-staatskosten/
Die Gefahr, die bei uns von diesen Schläfern ausgeht, ist weniger Terror, sondern ein zukünftiger Bürgerkreig, wenn die Muslime sich zahlreich genug dafür führen:
https://www.fischundfleisch.com/aron-sperber/is-moschee-in-der-hasnerstrasse-45964
dann werden die IS-Zellen an der Spitze stehen. Darauf haben sie jahrelang (auf unsere Kosten) trainiert.
September 26, 2018 um 8:08 pm
Für einen Bürgerkrieg bräuchten diese Leute erst einmal einen Gegner. Wer soll das sein??? Die biodeutschen Rentner am Rollator??? =)
Am besten man tritt schnell über und knallt ein paar hübsche arabische Jungfrauen.
September 26, 2018 um 8:26 pm
so ist es. Deswegen kann auch bei einem geringen Anteil von 15 % Muslime die Gefahr groß sein, wenn sie bei den Jungen eine signifikante Größe haben.
was hinzukommen muss, dass es nicht Schiiten und Sunniten sein dürfen, die sich kaum verlässlich zusammenschließen würden.
die größte Gefahr geht von Erdogans Türken aus und den Syrern. Bei denen würden die ebenfalls sunnitischen Tschetschenen gerne als Elite-Truppe mitmachen wie in Syrien beim IS und al-Nusra
September 26, 2018 um 9:27 pm
Für Muslime und Neu-Muslime ist der neue Faschismus natürlich toll. Für Frauen, Minderheiten, Linke, Ökos und Sonstige halt nicht so.
Das ist der Treppenwitz der Geschichte: Die, die sich jetzt am meisten für den neuen Faschismus einsetzen, werden zuerst untergehen.
Konservative Westler und Identitäre könnten sich hingegen relativ einfach anpassen, so wie Houellebecq in seinem Buch. Ich habe deshalb auch keinerlei Angst vor diesem neuen Faschismus, ich bin nur energisch dagegen.
Aber wenn es hart auf hart kommt, werde ich mich sicher nicht umbringen wie Rolf Peter Sieferle. Das kann ich zwar nachvollziehen, aber man kann auch einfach die Schahāda als Lippenbekenntnis aufsagen.
September 26, 2018 um 9:43 pm
so sehe ich es auch. Man muss in jedem System versuchen zu überleben.
deswegen muss man es jedoch nicht begünstigen oder sich gar darauf freuen, sondern ich werde alles in meiner Macht stehende tun, um dazu beizutragen, die Islamisierung doch noch zu verhindern.
wenn der Islam jedoch schon gewonnen hat, ist Widerstand zwecklos und man muss sich anpassen.
September 26, 2018 um 11:24 pm
Ich muß dann meine Trump-Poster verbrennen und mir einen Bart wachsen lassen. Und türkisch lernen, diese Güllelaute, oje.
September 28, 2018 um 8:56 am
Mit dem Bier ists dann auch vorbei:
Oktober 2, 2018 um 8:00 pm |
hier ein Bespiel für einen schwer verblendeten Richter, der die Asyl-Aberkennung tschetschenischen Salafisten-Führers rückgängig gemacht hat:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=2a2813c9-15ff-4583-91c3-b03245b33795&Position=1&Abfrage=Bvwg&Entscheidungsart=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=01.01.2014&BisDatum=02.10.2018&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=aberkennung+kanh%C3%A4user&Dokumentnummer=BVWGT_20180724_W147_1306574_2_00
dem Versagen des Verwaltungsrichters war jedoch auch das Versagen eines Strafrichters vorausgegangen, der gegen den mit „gekauften“ russischen Dokumenten und österreichischem Asyl-Pass zwischen der Ukraine, Türkei und sonstwo fleißig herumreisenden Führer einer Salafisten-Gemeinde mit IS-Kontakten keine Verurteilung zustande gebracht hatte.
und das Versagen des Gesetzgebers, der solche Sekten nicht schon per se als Extremisten-Organisationen verbietet und unter Strafe stellt.
Trotzdem hätte der Richter genügend Spielraum gehabt, die Asyl-Aberkennung zu bestätigen, statt trotzig wegen der fehlenden Verurteilung den Asylstatus des Gefährders zu bestätigen.
der Krieg ist in Tschetschenien seit 10 Jahren zu Ende. Wegen den alten Gründen wird er wohl kaum mehr verfolgt sein.
Verfolgung hätte er höchstens zu befürchten, wenn er tatsächlich ein Terrorist war. Wenn davon ausgehen wäre, könnte man allerdings auch in Österreich den Status abzuerkennen, selbst wenn es keine strafrechtliche österreichische Verurteilung gäbe.
Diese Gefährdungsprognose muss eben schon von der Behörde getroffen werden und kann nicht auf Säumnis des Strafgerichts abgewälzt werden.
Oktober 3, 2018 um 2:16 pm |
das österreichische Gesetz gibt den Behörden die Möglichkeit, Gefährdern das Asylrecht abzurkennen:
das Asylrecht stellt eine sehr großzügige Wohltat dar. Davon sollen nicht nur Schwerverbrecher, sondern auch Extremisten, welche die öffentliche Sicherheit in Österreich gefährden, ausgeschlossen sein. Sie werden sogar vor den Schwerverbrechern genannt.
Wenn man schon großzügig Schutzsuchende aufnimmt, so sollen sie wenigstens nicht unseren eigenen Staat gefährden. Unsere eigenen Extremisten, die wir natürlich nicht abschieben können, beschäftigen unseren Verfassungsschutz schon ausreichend.
Leider sieht das die österreichische Justiz anders.
die Gewaltentrennung als Begründung anzuführen, ist geradezu grotesk, zumal es bei der Gefährdern eben nicht auf eine bereits erfolgte Verurteilung durch ein Strafgericht ankommt. Nach dieser Lesart müssten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und eine strafrechtliche Verurteilung wegen eines schweren Verbrechens kumulativ vorliegen.
Im Gesetz steht aber nicht „und“, sondern „oder“.
leider hat auch der Verfassungsgerichtshof dem Verwaltungsrichter Futter geliefert. Nach einem Erkenntnis, worauf sich der Verwaltungsrichter stützt, wären nur die „Begrohung der staatlichen Existenz oder der Integrität des Staatsgebietes“ ausreichnde Gründe für eine „EU-richtlinienkonforme“ Aberkennung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
dazu muss man wissen, dass gerade Höchstgerichte oft sehr schleißig und wenig nachvollziehbar begründen, da die Erkenntnisse eben keiner weiteren Überprüfung unterliegen.
wer kann schon als einzelner (ohne dafür strafrechtlich belangt worden zu sein) die staatliche Existenz und territoriale Integrität bedrohen?
Nicht einmal ein James Bond-Bösewicht würde wohl darunter fallen.
so eine Judikatur würde bedeuten, dass man Extremisten ohne strafrechtliche Verurteilung niemals abschieben dürfte.
So steht es jedoch eben weder im österreichischen Gesetz noch in den EU-Richtlinien.
Der Rechtsstaat bzw. Linksstaat hat durch linke Juristen ein Eigenleben entwickelt, das kaum mehr etwas mit den Gesetzen (die vom Volk ausgehen) zu tun hat.