Archive for the ‘Österreich’ Category

Déjà-vu mit Mädchenmörder

Januar 13, 2019

Im Dezember war es ein Afghane.

Heute wird nach diesem Syrer gefahndet.

Trauriger Rekord in Österreich: 6 Frauenmorde im den letzten 30 Tagen.

Einer war Bio-Österreicher.

Die übrigen „Einzelfälle“ waren Moslems und ein Inder.

Warum hetzt auch Krone gegen „Hasspostings“?

Januar 5, 2019

Wie Gernot Blümel das Internet und die Meinungsfreiheit vertreibt

Es gibt viele Österreicher, denen Meinungsfreiheit eines der allerwichtigsten Anliegen ist, die wissen, wie grundlegend diese für alle anderen Freiheiten ist. Sie alle haben gehofft, dass die schwarz-blaue Regierung wieder ein Stück mehr Meinungsfreiheit ermöglichen wird. Diese ist ja von der rot-schwarzen Koalition durch ein an Orwell erinnerndes Hassverbots-Gesetz massiv eingeschränkt worden.

Allein: Diese Hoffnungen zerschlagen sich. Statt mehr frischen Wind der Freiheit zu ermöglichen, bastelt man an noch strengeren Gesetzen zu deren Einschränkung, wie jetzt erstmals offiziell zugegeben worden ist.

(Andreas Unterberger)

Ausgerechnet die Krone, die selbst stets im Verruf stand, Hetze zu verbreiten, fordert die Regierung auf, gegen Hass im Internet strenger vorzugehen:

Hass im Internet: Sogar Babys als Zielscheibe

Mit Pauken und Trompeten hat die Bundesregierung im Herbst schärfere Gesetze und härtere Strafen gegen Hass im Netz angekündigt. Passiert ist bisher nichts. Wie notwendig entsprechende Maßnahmen sind, zeigen die jüngsten Fälle von Hass-Postings – die sich rund um den Jahreswechsel hauptsächlich gegen Babys richten.

(Krone)

Die Krone ist natürlich voll dafür, „Hasspostings“ im Internet verfolgen zu lassen, da sie dann wieder ihr Monopol auf die Volksmeinung zurückbekommt.

Die linke Justiz würde zwar am liebsten auch Österreichs rechte Regierung und Medien wie die Kronen Zeitung als „rechte Hetzer“ anklagen. Regierung und Krone sind der Justiz als Gegner allerdings eine Nummer zu groß. Selbst vor den Identitären zog die Polit-Justiz den Schwanz ein.

Nur Menschen, die nicht im Schutz einer politischen Partei oder einer großen Zeitung auftreten, bekommen für ihre „Hass-Postings“ im Internet die volle Härte des Linksstaats zu spüren.

Warum setzen sich Krone und FPÖ nicht für diese kleinen Leute ein?

Weil es sie nicht stört, dass die kleinen Leute durch die Polit-Justiz in ihre Arme getrieben werden. Im Krone-Forum kann man seine Meinung posten, ohne dafür seine Freiheit zu riskieren. Die Freiheitlichen zu wählen, hat ebenso keine negativen rechtlichen Konsequenzen.

Die linken Denunzianten der „Beratungsstelle für Hass im Netz“ werden sogar weiterhin von der nunmehr rechten Regierung finanziert. Solange sie nur auf unorganisierte kleine rechte Poster losgehen, sind sie für die rechte Regierung sogar nützlich.

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SPÖ muss nicht auf Erdogans Wähler verzichten

Dezember 18, 2018

Türkische Wählerevidenzlisten wurden vom österreichischen Verfassungsgericht nicht als Beweismittel für die Annahme der türkischen Staatsbürgerschaft angesehen.

Wien wird laut Auassage von Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) zu österreichisch-türkischen Staatsbürgerschaften „rasch“ die nötigen Schritte einleiten, um „ähnlich gelagerte“ Verfahren für die Betroffenen positiv zu beenden. Insgesamt sind bzw. waren in Wien rund 18.000 Fälle anhängig.

So fassen die türkischen Staatsmedien das Urteil des österreichischen Verfassungsgerichts auf:

Verfassungsgericht: Aberkennung der doppelten Staatsbürgerschaft von Türken nicht möglich

In Österreich hat das Verfassungsgericht das Gerichtsurteil gegen Türken, mit angeblich illegaler doppelter Staatsbürgerschaft, annulliert.

(TRT)

Doppelte Staatsbürgerschaften sind nur „angeblich Illegal“. Was in österreichischen Gesetzen steht, ist den türkischen Staatsmedien und den österreichischen Verfassungsrichtern egal.

So dürfen Österreichs Türken weiterhin in der Türkei für den Islamisten Erdogan stimmen und in Österreich für die Sozialisten, die ihnen im Tausch für ihre temporären Stimmen das Tor für die Islamisierung Österreichs öffnen.

SPÖ

Grüner Höhenrausch auf 17 Metern

Oktober 15, 2018

CSU-Absturz, grüner Höhenflug, SPD-Desaster
Journal-Panorama Diskussion:

https://oe1.orf.at/player/20181015/530001

Darüber diskutieren:

Sigi Hagl, Landesvorsitzende der bayerischen Grünen
Georg Hoffmann-Ostenhof, profil
Clemens Verenkotte, ARD-Korrespondent in Wien
Birgit Schwarz, ORF-Korrespondentin in Berlin

Diskussionsleitung: Elisa Vass

Ein revolutionärer Marxist, eine grüne Marxistin und drei öffentlich-rechtliche Marxisten: selbst für ein „Journal Panorama“ eine bemerkenswert einheitliche Runde.

Mit einer Diskussion hatte das linksgrüne Bällchen-Zuwerfen dann auch erwartungsgemäß wenig zu tun.

Unser revolutionärer Marxist durfte verkünden, dass die CSU wegen ihrer bösen „nationalistischen“ Politik gegen die Flüchtlinge abgestraft wurde, während die Grünen als „einzige Europa-Partei“ belohnt wurden. Selbst Merkel hätte auch irgendwie gewonnen, da die Grünen ja dieselbe Politik wie Merkel wollten.

Die ORF-Marxistin gab hingegen Schröders Reformen die Schuld am SPD-Desaster. Der ARD-Marxist pflichtete ihr begeistert bei.

Welcher Marxist könnte solchen Weisheiten widersprechen?

Dass die Grünen ihren 17%-Sieg im Wesentlichen auf Kosten der ebenfalls EU und Asyl-verhafteten 9%-SPD eingefahren hatten, während die 37%-CSU mit den Freien Wählern und AfD gleich zwei frische Konkurrenten (12% und 10%) mit ähnlicher Orientierung, aber ohne kompromittierender Komplizenschaft zu Merkel gehabt hatte, war für keinen der Marxisten ein Thema.

Die wahren politischen Verhältnisse zur Kenntnis zu nehmen, hätte schließlich die Harmonie der netten Runde zerstört.

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Islamischer Gefährder darf wegen Justiz bleiben

Oktober 3, 2018

Tschetschenische Salafisten gelten auch in Deutschland als besonders fanatische und gefährliche Gruppe.

Zur Zeit der ersten blauschwarzen Regierung stand Österreich unter besonderer Beobachtung der EU und man bemühte sich daher besonders korrekt seinen Verpflichtungen im Asyl- und Menschenrechtsbereich nachzukommen.

So wurde nicht das rotgrün regierte Deutschland für im zweiten Tschetschenienkrieg vertriebene Flüchtlinge die primäre Anlaufstation, sondern ausgerechnet das von „Bösen“ regierte Österreich. Schröders besonders enges Verhältnis zu Putin dürfte wohl auch eine Rolle gespielt haben.

Die Österreicher nahmen von 2003 bis zum Ende des Krieges um 2007 rund 20.000 Tschetschenen auf, die zu jenem Zeitpunkt tatsächlich den Asylschutz benötigten.

Nach Beendigung des Konfliktes wäre es jedoch an der Zeit gewesen, alle, die sich in der Zeit nicht in Österreich integriert hatten, wieder zurückzuschicken. Zu Beginn hatten die Tschetschenen sich sogar durchaus bemüht, in Österreich zu funktionieren. Die eigene Kultur wurde zwar sehr hochgehalten, der Islam spielte dabei jedoch noch keine so fundamentale Rolle. Frauen waren unverschleiert und Männer tranken Alkohol. Arbeit und Schule bei den Kindern war den Tschetschenen der ersten Generation noch wichtig.  Ein guter Teil hätte es sich daher verdient gehabt, hier zu bleiben. Tatsächlich durften so gut wie alle bleiben. Nicht einmal bei schweren strafrechtlichen Verurteilungen hatte man die Konsequenz, die Leute wieder loszuwerden.

Tschetschenen erkannten, dass man im österreichischen System aus der Not einer besonders schlechten Integration eine Tugend machen konnte. Die Salafisten-Familie, die mit zahlreichen Kindern den Sozialstaat melkte und sich mit Bart und Burka vor unislamischer Arbeit schützte, wurde zu einem oft kopierten Erfolgsmodell. Und zwar nicht nur bei den bereits ansässigen Flüchtlingen, sondern es kamen weitere 15.000 „Flüchtlinge“ hinzu, die hier auch jenen Lebensstil auskosten wollten.

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Diese Salafisten-Kreise waren der Grund, warum die Zahl der IS-Kämpfer im Verhältnis zur Einwohnerzahl nirgendwo höher als in Österreich war.

Das österreichische Gesetz gibt den Behörden jedoch immerhin die Möglichkeit, Gefährdern das Asylrecht abzuerkennen:

Ausschluss von der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten

§ 6. (1) Ein Fremder ist von der Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten ausgeschlossen, wenn

1. und so lange er Schutz gemäß Art. 1 Abschnitt D der Genfer Flüchtlingskonvention genießt;

2. einer der in Art. 1 Abschnitt F der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Ausschlussgründe vorliegt;

3. aus stichhaltigen Gründen angenommen werden kann, dass der Fremde eine Gefahr für die Sicherheit der Republik Österreich darstellt, oder

4. er von einem inländischen Gericht wegen eines besonders schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt worden ist und wegen dieses strafbaren Verhaltens eine Gefahr für die Gemeinschaft bedeutet. Einer Verurteilung durch ein inländisches Gericht ist eine Verurteilung durch ein ausländisches Gericht gleichzuhalten, die den Voraussetzungen des § 73 StGB, BGBl. Nr. 60/1974, entspricht.

Das Asylrecht stellt eine sehr großzügige Wohltat dar. Davon sollen nicht nur Schwerverbrecher, sondern auch Extremisten, welche die öffentliche Sicherheit in Österreich gefährden, ausgeschlossen sein. Sie werden sogar vor den Schwerverbrechern unter Z. 3 genannt.

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Wenn man schon großzügig Schutzsuchende aufnimmt, so sollten sie wenigstens nicht die Sicherheit unseres eigenen Staates gefährden. Unsere eigenen Extremisten, die wir natürlich nicht abschieben können, beschäftigen unseren Verfassungsschutz schon ausreichend.

Von diesem Recht machte die österreichische Asylbehörde Gebrauch und erkannte einem tschetschenischen Salafisten-Führer, in dessen Moschee-Verein ein IS-Rekrutierer  gepredigt hatte und der zwischen Ukraine, Russland und Türkei mit einem „gekauften“ russischen Pass und dem österreichischen Asyl-Pass  herumgereist war, seinen Asylstatus ab:

Bei dem Beschwerdeführer handle es sich um ein Gründungsmitglied des XXXX geschlossenen islamischen Glaubensvereines “ XXXX “ und habe der Beschwerdeführer als Obmann dieses Vereins fungiert. Bei diesem Verein habe es sich um eine radikal-salafistische Moschee gehandelt. Der ehemalige Imam dieser Moschee sei mit Urteil des Landesgerichtes XXXX vom XXXX , XXXX , rechtskräftig ua wegen § 278b Abs. 2 StGB und § 278a StGB zu einer mehrjährigen unbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Nach der Schließung des islamischen Glaubensvereines XXXX im Jahr XXXX sei der Nachfolgeverein “ XXXX “ eröffnet worden. Dabei handle es sich um einen radikal-salafistischen Moscheeverein und sei der Beschwerdeführer wiederrum als Obmann tätig. Der Bruder des Beschwerdeführers sei in diesem Verein als Funktionär tätig und sein Sohn betreibe in den Räumlichkeiten des Vereins ein Bekleidungsgeschäft.

Zu den Gründen für die Vorherige Aberkennung des Status des Asylberechtigten und die Erlassung eines Einreiseverbotes führte die belangte Behörde zusammengefasst aus, dass der Beschwerdeführer als Obmann des Vereines nicht nur Radikalisierung ermöglicht und begünstigt habe, sondern entsprächen die Ansichten des Beschwerdeführers seiner Logik der Legitimität eines defensiven Jihads. Auch sei gegen den Beschwerdeführer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes nach § 292a StGB eingeleitet worden. Des Weiteren sei davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer einen Reisepass der Russischen Föderation freiwillig und aus eigenen Stücken beantragt habe und auch selbst in der Russischen Föderation abgeholt habe. Dadurch habe sich der Beschwerdeführer unter den Schutz seines Heimatlandes gestellt. Es sei daher davon auszugehen, dass die Gründe, die zur Anerkennung des Beschwerdeführers als Flüchtling geführt haben, nicht mehr vorliegen.

Rechtlich folgerte die belangte Behörde weiters, dass im Falle des Beschwerdeführers ein Ausschlussgrund nach § 6 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 vorliege. Es stehe fest, dass der Beschwerdeführer Gründungsmitglied des radikal-salafistischen Moscheevereins, der XXXX , und bis dessen Schließung Obmann des Vereins gewesen sei. Des Weiteren handle es sich bei dem Beschwerdeführer um den Obmann des ebenso radikal-salafistischen Nachfolgevereins “ XXXX „. Es stehe außer Zweifel, dass der Beschwerdeführer die Verbreitung staatsfeindlicher und jihadistischer Lehren im Rahmen seiner Funktionstätigkeiten in beiden Vereinen ermöglicht habe und begünstigt und auch fortwährend getan habe.

Leider sah dies die österreichische Justiz völlig anders:

Wie festgestellt, ist der Beschwerdeführer unbescholten, sodass die belangte Behörde aufgrund der in Österreich geltenden Rechtslage aber jedenfalls im Sinne des Prinzips der Gewaltentrennung ihre Kompetenzen in der Vollziehung durch die Feststellung, dass es sich bei dem Beschwerdeführer um ein Mitglied einer terroristischen Vereinigung handle bzw. eine terroristische Vereinigung unterstütze (Judikative!), jedenfalls überschritten hat (siehe Art. 94 B-VG).

(Bundesverwaltungsgericht, 24.07.2018)

Dabei die Gewaltentrennung als Begründung anzuführen war besonders grotesk, zumal es bei der Gefährdern eben nicht auf eine bereits erfolgte Verurteilung durch ein Strafgericht ankommt. Nach dieser Lesart müssten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und eine strafrechtliche Verurteilung wegen eines schweren Verbrechens kumulativ vorliegen.

Im Gesetz steht aber nicht „und“, sondern „oder“.

Auch der Verfassungsgerichtshof hatte dem Verwaltungsrichter Futter geliefert:

Der Verfassungsgerichtshof sprach in seinem Erkenntnis vom 13. Dezember 2011, U 1907/19 (VfSlg. 19591), aus, dass eine Gefahr für die Sicherheit und Allgemeinheit eines Landes nur dann gegeben sei, wenn die Existenz oder territoriale Integrität eines Staates gefährdet sei oder wenn besonders qualifizierte strafrechtliche Verstöße (z.B. Tötungsdelikte, Vergewaltigung, Drogenhandel, bewaffneter Raub) vorlägen. Zur Begründung verwies er darauf, dass § 9 Abs. 2 (Z 2) AsylG 2005 in Umsetzung der Statusrichtlinie ergangen sei und daher richtlinienkonform interpretiert werden müsse.

Nach einem Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis, worauf sich der Verwaltungsrichter stützte, wären nur die „Begrohung der staatlichen Existenz oder der territorialen Integrität“ ausreichnde Gründe für eine „EU-richtlinienkonforme“ Aberkennung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ohne strafrechtliche Verurteilung.

Dazu muss man wissen, dass gerade Höchstgerichte oft sehr schleißige und wenig nachvollziehbare Begründungen liefern, da die Erkenntnisse eben keiner weiteren Überprüfung unterliegen.

Wer kann schon als einzelner (ohne dafür strafrechtlich belangt worden zu sein) die staatliche Existenz und territoriale Integrität bedrohen? Nicht einmal ein James Bond-Bösewicht würde wohl darunter fallen.

So eine Judikatur würde bedeuten, dass man Extremisten ohne strafrechtliche Verurteilung niemals abschieben dürfte.

So steht es jedoch eben weder im österreichischen Gesetz noch in den EU-Richtlinien. Der Rechtsstaat bzw. Linksstaat hat durch linke Juristen ein Eigenleben entwickelt, das kaum mehr etwas mit den Gesetzen (die vom Volk ausgehen) zu tun hat.

IS oder Liebesgrüße aus Istanbul?

September 25, 2018

Im März 2016 erhielten zahlreiche europäische Abwehrdienste – darunter auch das heimische Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) – brisante Unterlagen. Dem FBI war es gelungen, in den Besitz von aus dem damaligen IS-Territorium stammenden Registraturblättern der Terrormiliz zu kommen. Bei der Auswertung der handschriftlich auf Arabisch verfassten Tabellen, die das FBI den europäischen Partnerbehörden übermittelte, wurde 25 Personen ein Österreich-Bezug zugeordnet. Sieben von ihnen konnten schließlich vom BVT identifiziert werden.

(ORF)

Unser Verfassungsschutz ist ohnehin nicht der Hellste und kriegt in der Regel wenig mit, was islamische Extremisten im In- und Ausland so treiben.

Dank der Unterlagen des FBI gelang es jedoch, einen heute 22jährigen Tschetschenen, der als IS-Terrorist geführt wurde, festzunageln.

Die fadenscheinige Ausrede, er wäre nicht zum IS, sondern nur nach Istanbul gereist, um in amourösen Absichten eine Facebook-Freundin zu besuchen, kaufte ihm die Staatsanwaltschaft nicht ab und es kam zu einem Gerichtsverfahren.

Vor Gericht stellte sich heraus, dass er über seine türkische Internet-Liebschaft, bei der er mehrere Wochen gewohnt haben will, keinerlei Angaben machen konnte. Obwohl die Ausrede total fadenscheinig war und in der Verhandlung komplett auseinanderfiel, sprach ihn der Richter „im Zweifel“ frei.

Schlechter hätte eine Ausrede kaum sein können. Bei dem Richter hätte wohl jeder Blödsinn gereicht, um den vom FBI überführten IS-Terroristen freisprechen zu dürfen.

Hätte ihn der Richter verurteilen müssen, weil er z.B. die Reise zum IS doch zugegeben hätte, wäre er wohl mit einer bedingten Strafe davongekommen.

Eine überführte IS-Terroristin tschetschenischer Abstammung wurde von ihrem österreichischen Richter ebenfalls nur zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt, weil er ihr die Karriere als zukünftige Islam-Kindergärtnerin nicht verbauen wollte.

Gnadenlos ist die österreichische Justiz nur gegen böse Bürger, die gegen solche Zustände „Hetze“ im Internet betreiben.

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Durchhalte-Studien für „Mehrheit“

September 18, 2018

Spiegel:

Die Integration von Migranten gilt als Jahrhundertaufgabe, nun zeigt eine umfassende Studie: Die Haltung der Bürger dazu hat sich seit 2015 kaum verändert. Eine Mehrheit der Deutschen blickt trotz der teils hysterischen Debatten über Flucht und Integration gelassen auf das Thema.

Wer wurde befragt?

Zwischen Juli 2017 und Januar 2018 wurden den Studienautoren zufolge bundesweit 9298 Personen interviewt: 2720 Menschen ohne Migrationshintergrund, 1438 Aussiedler und Spätaussiedler, 1479 Türkeistämmige, 1532 Zuwanderer aus der EU, 1.760 Migranten aus anderen Weltregionen sowie 369 Flüchtlinge aus ausgewählten Ländern, die seit 2014 nach Deutschland gekommen sind.

Ist die Umfrage repräsentativ?

Ja, für folgende Gruppen: Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, Aussiedler und Spätaussiedler, Türkeistämmige sowie Zuwanderer aus der EU und anderen Weltregionen.

Satire?

Durch solche Witz-Studien wird den Deutschen immer noch eingeredet, dass eine Mehrheit die Zuwanderung für eine „Bereicherung“ halte.

Die einzige Partei, die dagegen entschieden auftritt, wird jedoch von den Medien als Nazi-Truppe gebrandmarkt. Viele Menschen sind es noch gewöhnt, den Medien zu vertrauen und lassen sich daher immer noch abschrecken, für „Nazis“ zu wählen, selbst wenn sie die Politik der AfD befürworten würden.

War bei unserer Bundespräsidentenwahl ja auch so, bei der noch ein letztes Mal erfolgreich „alle gegen den Blauen/Braunen“ gespielt werden konnte, obwohl die Österreicher, wie sich kurze Zeit später herausstellte, absolut keinen Bock mehr auf grüne Politik hatten.

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Erregung um Sexismus-Posting

September 2, 2018

Der ÖVP-Parlamentsabgeordnete Efgani Dönmez findet sich einmal mehr im Mittelpunkt einer Kontroverse wieder, nachdem er auf „Twitter“ am Sonntag mit einer Aussage über eine deutsche Beamte Empörung versacht hat.

Dönmez war viele Jahre lang in einer SPÖ-nahen Organisation tätig und danach bei den Grünen in der Politik. Sind ihm in jener Zeit nie solche Meldungen herausgerutscht?

Solange Migranten auf der richtigen Seite stehen, genießen sie bei sonst besonders streng geahndeten Verfehlungen gegen die politische Korrektheit einen gewaltigen Bonus.

Bei Judenhass oder Schwulenhass hört man weg, wenn er von islamischer Seite kommt und „wegen ein paar grapschenden Ausländern“ dürfe nicht gleich „der Firnis der Zivilisation reißen“ sinnierte Jakob Augstein anlässlich der massenhaften sexuellen Übergriffe in Köln.

Ein altvaterischer Herrenwitz,  wie er Herrn Dönmez rausgerutscht ist, war bisher eine Kleinigkeit, die von seinem Migranten-Bonus voll abgedeckt war.

Sobald man jedoch die gute Seite verlässt und zur bösen Seite überläuft, verwandelt sich der Bonus sehr schnell in einen Malus.

Der Verräter Dönmez ist für das linke Medien-Establishment ein besonders beliebtes Angriffsziel.

„No Way“ statt Härte gegen Lehrlinge

August 28, 2018

Gemäß dem Narrativ der Asyl-Lobby haben alle von Abschiebung bedrohten Flüchtlinge Lehrstellen. Tatsächlich arbeiten nur sehr wenige Asylwerber als Lehrlinge in der Tourismus-Branche. Von jenen wenigen, die hier tatsächlich arbeiten, können sich die meisten sehr gute Chancen auf die Erteilung eines Bleiberechts beim zuständigen Bundesverwaltungsgericht ausrechnen.

Obwohl 99% der als Lehrlinge beschäftigten Asylwerber mit einer positiven Entscheidung rechnen dürfen, wurde das Thema der von Abschiebung bedrohten Lehrlinge von der Asyl-Lobby ausgiebig ausgeschlachtet. Gerade jene Darstellung führt jedoch dazu, dass auch die Regierung glaubt, bei den absoluten Ausnahmefällen Härte zeigen zu müssen.

Statt ausgerechnet den winzigen Bruchteil der als Lehrlinge arbeitenden Asylwerber zu bestrafen, gehört endlich der „australische Weg“ konsequent eingeschlagen. Die illegale Einreise darf nicht mehr mit einem legalen Status als Asylwerber belohnt werden. Dieser Weg wurde von Sebastian Kurz während der Flüchtlingskrise zu Recht angepriesen.

Der einzige Weg, um ein Asylverfahren schnell abzuschließen, ist eine sofortige positive Entscheidung oder gar kein Asylverfahren zu führen. Wer nach Australien illegal einreist, bekommt kein Verfahren, sondern wird irgendwo am A. der Welt untergebracht.

Genau das Gleiche können wir in Europa auch machen. Es gibt genug wirtschaftlich schwache Regionen in der EU und außerhalb der EU, die sich über EU-Flüchtlingslager als Arbeitgeber freuen würden. Um dann in Tunesien oder Bulgarien in einem blöden Lager zu landen, macht sich niemand mehr auf den Weg nach Europa.

Dafür könnte die EU wie Australien Flüchtlinge direkt aus Krisenregionen holen. Statt stumpfsinnige Verfahren zu führen, bei denen naturgemäß nur gelogen wird,  könnte man sich gezielt die für unseren Arbeitsmarkt qualifizierten Personen heraussuchen.

Bis dahin sollte man jedoch nicht ausgerechnet diejenigen bestrafen, die trotz unseres falschen Systems halbwegs funktionieren. Wer heute als Asylwerber im Land ist, wurde durch ein falsches System ins Land gelockt. Dieses System gehört abgeschafft, aber nicht ausgerechnet die wenigen fleißigen Asylwerber abgestraft.

Nur im Asylverfahren schwul?

August 20, 2018

Ein kleiner österreichischer Asylbeamter hat einem Afghanen seine Asylgeschichte nicht abgekauft. Ein großer österreichischer Journalist hat den Bescheid des kleinen Beamten, dem der Afghane bei seiner Befragung „nicht schwul genug“ erschienen war, zwischen die Finger gekriegt.

Die „Gschicht“ sorgte dann vom Spiegel bis zur NY Times für Häme über den ignoranten Beamten. Auch die Boulevard-Medien schlossen sich dem Beamten-Bashing an, und die als rechtspopulistisch verschriene Regierung stellte sich nicht hinter ihren kleinen Beamten, sondern zog ihn von Asylfällen ab.

In Zukunft wird eine behauptete Homosexualität wohl die Standardgeschichte bei afghanischen Männern sein, da sich kleine Beamten hüten werden, wie ihr Kollege vor der ganzen Welt noch einmal als Depp da zu stehen.

Am besten wäre es, keine individuellen Asylverfahren nach illegaler Einreise durchzuführen, bei denen man auf die Bewertung kaum überprüfbarer Behauptungen angewiesen ist. Bis zu Australiens „No Way“ ist es jedoch für Österreich als Teil der EU noch ein langer Weg.

Im derzeitigen System ist es Aufgabe der Beamten, solche Geschichten kritisch zu hinterfragen und sie auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Natürlich gibt es nicht nur Tunten, sondern auch schwule Männer, denen man ihre sexuelle Orientierung kaum anmerken würde. Es gibt aber auch Männer, die gar nicht schwul sind, und die ihre Homosexualität im Asylverfahren lediglich behaupten, um ein Asylrecht zu erhalten.

Eine gute Frage wäre gewesen, in wie weit der homosexuelle Afghane die homosexuelle Infrastruktur in Österreich ausnützt. Schwule, die aus der Pampa kommen, stürzen sich in der Regel in das schwule Großstadtleben. Wer das nicht tut, wird wohl nur für das Asylverfahren schwul sein.