Menschenrecht auf Kopftuchtragen in der Schule?

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„Barhäuptige Lehrerinnen“, „schockierte Eltern“ und ein „gesetzwidriges Verbot, das kein Einzelfall sei“, sind der Stoff aus dem diese Spiegel Kopftuch Story gemacht ist.

In einem „Blackout“ hatte sich der Rektor einer Realschule erdreistet, die bestehende Kleiderordnung der Schule konsequent einzufordern. Und das, obwohl dem Vater einer Schülerin versichert worden war, dass das Kopftuch kein Problem sei.

Dieses Verbot verstößt nach Ansicht des Autors gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit. In Frankreich und der Türkei gebe es zwar derartige Verbote. Frankreich sei aber eben eine laizistische Republik (Deutschland etwa nicht?) und überhaupt gebe es seit dem Verbot viele Probleme.

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits 2004 festgestellt, dass ein Kopftuchverbot an Schulen nicht den Grundsatz auf Religionsfreiheit verletzt.

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat am 10. November 2005 das Verbot als vereinbar mit der Europäoschen Menschenrechtskonvention angesehen. Sie bestätigte damit das Urteil der ersten Kammer des Gerichts, das am 28. Juni 2004 die Beschwerde einer türkischen Medizinstudentin abwies. Es stelle keine Verletzung des Grundsatzes der Religionsfreiheit dar, wenn einer Studentin mit Kopftuch der Zugang zu einer öffentlichen Hochschule untersagt werde. Die Richter stuften die Kopfbedeckung als Symbol einer „extremistischen Bewegung“ ein. Die Türkei verfolge mit dem Verbot das Ziel, bürgerliche Freiheitsrechte zu schützen und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.

Es wäre auch völlig realitätswidrig zu behaupten, dass es in Frankreich oder der Türkei keine Religionsfreiheit gäbe. Sowohl in Frankreich als auch in der Türkei wird Religion in einem wesentlich stärkeren Ausmaß praktiziert als in Deutschland. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist vielmehr gerade in den Ländern stark eingeschränkt, wo eine Mehrheit der Frauen freiwillig – oder auch nicht – das Kopftuch trägt. Die Frage, ob es ein Menschenrecht darauf gibt, das Kopftuch in der Schule tragen zu dürfen, sollte hiermit eigentlich geklärt sein.

Das Recht auf Verschleierung, das in Deutschlands Schulen gewährt wird, ist daher ein politisch durchgesetztes Recht und kein Grundrecht.

Insgesamt stellt sich der Spiegelautor vehement hinter die politische Forderung des Rechts auf Verschleierung und damit auf Kollektivierung bzw. Spaltung der Gesellschaft.

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4 Antworten to “Menschenrecht auf Kopftuchtragen in der Schule?”

  1. ts Says:

    Ich habe mir überlegt, zu diesem Thema selbst etwas zu schreiben.
    Ich muß zugeben, daß mir Kopftücher, sobald sie an den Orten, an denen ich mich aufzuhalten pflege, einige Verbreitung finden, durchaus Unbehagen bereiten.
    Was einen Beitrag angeht, ich hatte Zweifel: Soll der Staat sich in die Kleiderwahl der Schüler einmischen? Ist das Kopftuch wirklich bloß „politisches Symbol“? Und ist es nicht viel mehr Symptom denn Ursache von bestehenden Problemen? Ist es vielleicht zusätzlich auch noch momentan eine Modeerscheinung?

    Im Nachhinein wäre der Spiegel-online-Artikel aber wohl doch einen Kommentar wert gewesen, vor allem deshalb, weil auf die Schulleitung, die bei einem Phänomen, was sehr viele zurecht als Problem empfinden, durchaus nicht wenig mutig Initiative zeigte – ob denn ihre Initiative „richtig“ oder „falsch“ ist, steht auf einem anderen Blatt – erbarmungslos mit Attributen („skurril“, etc) eingeprügelt wurde, die sie als sittlich verwerflich handelnde Außenseiter porträtieren sollte.

    Und so eine Art Journalismus empfinde ich selbst als äußerst unsittlich.

  2. Ernstzunehmende Islamkritik « Aron Sperber Says:

    […] Gerichtshofes für Menschenrechte nicht gegen unsere Grundrechte, religiöse Symbole in Schulen zu […]

  3. Glaubensfragen « Aron Sperber Says:

    […] Kopftuchverbot an Schulen, welches sogar vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits abgesegnet wurde. Ein Menschenrecht auf ungeregelte Zuwanderung nach Europa existiert ebenfalls […]

  4. Laizismus rechter als Le Pen? | Aron Sperber Says:

    […] Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall der Türkei übrigens längst entschieden, dass so ein Kopftuchverbot zulässig […]

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