Schellhorns halbe Kostenwahrheit

Den von Schellhorn genannten Betrag – 35.000 Euro pro Jahr – zog Wiens Sozialstadträtin Sonja Wehsely am Freitag in der Zeitung „Heute“ in Zweifel: Die Familie habe Anspruch auf Leistungen der Mindestsicherung von 20.200 Euro.

Nun legt wiederum Schellhorn nach und eine Berechnung des Steuerberaters Gottfried Schellmann vor.

Konkret nennt Schellhorn nun das Beispiel einer Familie mit vier Kindern.

(Die Presse)

Bei aller Ehrlichkeit hat Herr Schellhorn eine kleine Kostenwahrheit unterschlagen.

Nämlich seine eigene.

Wie viel hatte die Unterbringung der besagten Familie in seinem Quartier gekostet?

In organisierten Quartieren gibt es keine “Familienpauschalen” wie bei der Mindestsicherung, sondern jeder kleine Gast wird wie ein ganz normaler Großer abgerechnet

1 Person kostet € 20,- am Tag. Mal 30 mal 6 macht das 3.600,- im Monat aus.

Zuzüglich sind noch die berühmten „nur“ 40,- Taschengeld pro Person fällig, also 240,-.

Insgesamt kostet die Familie in Schellhorns Quartier dem Steuerzahler also 3.840,- im Monat (exkl. Kleidergeld, Schulgeld, das jährlich ausgezahlt wird).

Aufs Jahr gerechnet kommt man damit locker über 45.000,-

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3 Antworten to “Schellhorns halbe Kostenwahrheit”

  1. jsbielicki Says:

    Hat dies auf psychosputnik rebloggt.

  2. aron2201sperber Says:

    die wahren Meister im Kosten-Optimieren sind die “religiösen” Tschetschenen.

    offiziell ist man nur islamisch verheiratet und Mann und Frau leben “getrennt” in verschiedenen Wohnungen, auch wenn die Frau trotzdem regelmäßig schwanger bleibt.

    dank der scheinbar getrennten Wohnsitze kann man statt der Ehleleute-Pauschale von 1.200,- die vollen Einzelrationen in der Höhe von 900,- abkassieren.

    immerhin ein monatlicher Gewinn von 600,-

    die frommen Tschetschenen betrachten dies jedoch natürlich nicht als Missbrauch, sondern sie heben damit nur Steuern von den Kuffar ein.

  3. aron2201sperber Says:

    die wahren Kostenmeister sind jedoch die UMF (Unbleitete minderjährige Flüchtlinge):

    Zur Erinnerung: Am 31. Juli hat sich die Regierung darauf verständigt, den Tagessatz für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von 77 Euro auf 95 Euro aufzustocken.

    pro Monat kostet ein 17jähriger also fast 3.000,- pro Monat.

    die afghanischen “Kinder” haben natürlich keine Dokumente, ihre Familien, die dann nachgeholt werden dürfen, hingegen schon.

    Hätten diese Kinder keine Familien könnten sie sich die Reise niemals leisten. Echte Waisenkinder müssen daher in Afghanistan bleiben, während etwas besser gestellte Familien ein Kind (meistens den ältesten, kräftigsten Sohn) als UMF nach Europa schicken.

    UMF fallen schon seit Jahren nicht unter Dublin, und man konnte sich daher auch schon vor Merkels Einladung das attraktivste Zielland aussuchen.

    Da jene Asyl-Kinder nicht nur das Recht auf eine 3.000.- Versorgung pro Monat haben müssen, sondern auch ein Recht auf ihre Familie, darf die Familie nachgeholt werden, auch wenn jene Familie ihr Kind vorher alleine weggeschickt hatte.

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