Abgehobener Oberster Gerichtshof

Je höher die Richter stehen, desto abgehobener urteilen sie. Selbst das lachsrosa Zentralorgan der guten Österreicher findet die jüngste Entscheidung unseres Obersten Gerichtshofes „bemerkenswert“:

Wien – Im Fall des irakischen Flüchtlings, der sich am 2. Dezember 2015 im Theresienbad in Wien-Meidling an einem damals zehnjährigen Buben vergangen hatte, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am Dienstag eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Der Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung wurde bestätigt, die vom Erstgericht verhängte Strafe aber um drei Jahre reduziert.

Das Wiener Landesgericht hatte im vergangenen Dezember bei einer Strafdrohung von bis zu 15 Jahren über den 21-Jährigen eine siebenjährige Freiheitsstrafe verhängt. Das war dem OGH zu viel. In Stattgebung der Strafberufung von Verteidiger Roland Kier wurde sie von einem Fünf-Richter-Senat auf vier Jahre herabgesetzt. „Vier Jahre sind hier angemessen“, betonte Senatspräsident Thomas Philipp in seiner ausführlichen Begründung im Justizpalast.

Beim inkriminierten Übergriff habe es sich um einen „einmaligen Vorfall“ und nicht „jahrelange Missbrauchshandlungen im Familienkreis mit oft gravierenden Folgen“ gehandelt, mit denen die Strafjustiz regelmäßig zu tun habe. „Man darf hier nicht das Augenmaß verlieren“, gab Philipp zu bedenken. Bei der Strafbemessung müssten das reumütige Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten und der Umstand berücksichtigt werden, dass dieser im Tatzeitraum noch keine 21 Jahre alt war.

http://derstandard.at/2000058154894/Vergewaltigung-in-Wiener-Hallenbad-Vier-statt-sieben-Jahre-Haft

Welche Strafe wird der Oberste Gerichtshof wohl für die drei Vergewaltiger von Tulln angemessen finden?

Da sie zu Dritt waren, müsste man die Strafe nach „Augenmaß“ der österreichischen Höchstrichter wohl dritteln.

Wie dem (laut eigenen Angaben) 20jährigen Iraker vom Theresienbad kann man dem (zunächst 18jährigen) 35jährigen afghanischen Haupttäter von Tulln keine jahrelangen Missbrauchshandlungen im Familienkreis ankreiden, sondern es handelte sich lediglich um einen „einmaligen Vorfall“ (bzw. zweimalig in Tulln).

Missbrauch in der Familie ist eine schreckliche Sache, welche allerdings nur in sehr entwickelten Gesellschaften überhaupt als strafbar angesehen und zur Anzeige gebracht wird. Was sich in Familien, die südöstlich von Österreich stammen, abspielt, bekommen unsere Gerichte nur in absoluten Ausnahmefällen mit.

Obwohl Missbrauch innerhalb der Familie in Österreich zu Recht als strafwürdig angesehen wird, hat die Vergewaltigung eines Kindes in der Öffentlichkeit auch im hoch entwickelten Österreich eine andere Dimension als im privaten Familienbereich.

Im öffentlichen Bereich wird es stärker als Aufgabe des Staates angesehen, den Schutz vor Vergewaltigungen zu gewährleisten und Täter durch Strafen abzuschrecken. Dies begreift selbst eine Zeitung wie der Standard, die trotz ihrer links-guten Agenda über Vergewaltigungen im öffentlichen Raum natürlich in einer anderen Intensität berichten muss. Nur unsere oberste Justiz ist zu abgehoben, um zu kapieren, wofür sie eigentlich da wäre.

8 Antworten to “Abgehobener Oberster Gerichtshof”

  1. medforth Says:

    Hat dies auf Jihad Watch Deutschland rebloggt.

  2. American Viewer Says:

    Der Strafrahmen beträgt auf dem Austria-Papier 15 Jahre. Aber das erste Gericht verhängt 6-7 Jahre, Motto „halb so schlimm“. Das wiederum passt dem Obersten Gericht nicht, die machen ein Riesen-Tohuwabo̱hu, setzen gleich fünf Oberlehrer-Richter ein, die nach hunderten Seiten geduldigen Papier-Samenergüssen zum Schluss kommen: Einmal ist keinmal. Gut möglich, dass es dem Opfer sogar Spaß gemacht hat, wer weiß das schon, könnte ja auch sein.

    Und diese irren Böcke wundern sich, warum sich immer mehr Menschen von diesen Irren und ihrem krankem System abwenden.

    Selbst Putin greift den Fall mittlerweile auf und macht sich lustig: Es sei unvorstellbar, was die politisch Verantwortlichen dort anrichten. Werte gebe es dort nicht mehr. Eine solche Gesellschaft habe kein Morgen.

    Man mag fast schon ergänzen: Hoffentlich!

    • aron2201sperber Says:

      Genau! Die überzeugtesten Anti-Putinisten werden so zu Putinisten gemacht.

    • max Says:

      Meine Fresse AV, das war ein einmaliger Vorgang! Da muss man nun wirklich nicht so übertrieben streng einfahren! Schliesslich haben die Richter das afghanische Strafregister ganz genau studiert und dort nichts Einschlägiges gefunden.
      Gut, man könnte jetzt einwenden , dass man nicht so recht wisse, wer und wie alt der Kandidat sei und es deshalb schon besondere Arschgeigen brauche, um hier von „bisheriger Unbescholtenheit“ oder davon, dass der Kandidat bei der Tatbegehung „erst zwanzig Jahre alt“ gewesen sei. Aber man muss schliesslich an das Gute im Menschen glauben und, ganz wichtig, das Augenmass nicht verlieren, auch wenn man blinder als ein Maulwurf ist.

      Wie wird man übrigens Richter am obersten gerichtshof in Oesterreich? Reicht es da, stubenrein zu sein?

      • aron2201sperber Says:

        du musst schon tüchtig sein, um OGH-Richter zu werden. Aber du musst auf Linie sein und z.B. keine bösen U-Bahnzeitungen lesen, die einem von der Linie, alles als harmlose Einzelfälle zu sehen, abbringen könnten.
        Letztlich sind die Richter jedoch auch ganz oben sehr bequem. Wenn sich der Wind einmal drehen sollte, werden sie auch einer anderen Linie genauso streng folgen und jene genauso tüchtig juristisch begründen, wie sie es mit ihrer aktuellen Strafreduzierung getan haben

      • American Viewer Says:

        @max

        Ich stimme dir zu, außer in einem Punkt. In Afghanistan gibt es ab und an (und je nach Fall) durchaus harte Strafen gegen Vergewaltiger. Die traurige Wahrheit ist: Länder wie Österreich und Deutschland liegen bei diesem Punkt sogar stellenweise hinter Ländern wie Afghanistan zurück.

        Die Afghanen scheinen sich lieber in Westeuropa auszutoben:

        Laut Statistik des Bundeskriminalamts waren im Vorjahr 4,7 Prozent aller wegen Sexualdelikten angezeigten Verdächtigen Asylwerber.

        Auffällig daran ist, dass unter ihnen der Anteil afghanischer Staatsbürger deutlich gestiegen ist. Bis Ende der 2000er Jahre betrug er zwischen 3 und 5 Prozent, stieg dann jedoch stark, erreichte 2013 (32 Prozent), 2014 (39) und 2015 (46) immer höhere Werte.

        http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4973294/Sexualdelikte_Ueberhang-bei-afghanischen-Taetern

  3. aron2201sperber Says:

    sehr guter Artikel:

    OGH: Vergewaltigung für 10jährigen vielleicht gar nicht so schlimm

  4. „Kein dringender Tatverdacht erkennbar“ | Aron Sperber Says:

    […] wenn unsere Polizei einen Vergewaltiger direkt von seinem Opfer herunterreißt, ist für unsere verblendete Justiz noch lange kein Tatverdacht […]

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