Der irre Breivik hat seinen Willen bekommen und wird von Norwegens Justiz als normal behandelt.
Nicht normal ist auf jeden Fall die Höchststrafe von 21 Jahren.
Zwar bin auch ich ein Gegner der Todesstrafe.
Ich respektiere jedoch – im Gegensatz zu den meisten Europäern – andere Meinungen zu diesem Thema.
Die Europäer erachten sich augrund ihrer Haltung zur Todesstrafe als den Amerikanern moralisch haushoch überlegen.
Dabei handelt es sich jedoch um eine ziemliche Scheinmoral.
Fragt man Europäer, was sie mit den Mördern oder selbst nur Vergewaltigern ihrer Kinder anstellen würden, bekommt man auch von den zivilisiertesten Exemplaren auf einmal “Wild-West”-Antworten zu hören.
Die Europäer sind nur deshalb so von ihrer Haltung überzeugt, weil sie in der Todsstrafensdiskussion die Möglichkeit ausklammern, selbst Opfer schlimmer Verbrechen zu werden.
Stattdessen wurden wir dazu erzogen, uns in die armen Täter, die stets unschuldig im Todestrakt sitzen, hineinzuversetzen.
Strafen sind jedoch nicht nur zur Besserung der Täter da, sondern auch um “Rache-Gefühl” der Opfer zu befriedigen.
Wenn die Justiz das nicht mehr bringen will oder kann, werden gerade die Menschen im superzivilisierten Europa irgendwann wieder zur Selbstjustiz greifen müssen.
Das Urteil zeigt, wie degeneriert die Justiz im überzivilisierten Norwegen ist.
Schlagwörter: Breivik
August 24, 2012 um 2:17 pm |
Dort wo nicht mal mehr die Polizisten bewaffnet sind…
August 24, 2012 um 4:21 pm |
„Der irre Breivik hat seinen Willen bekommen und wird von Norwegens Justiz als normal behandelt.“
womit sich Norwegens Justiz als vergleichbar zur Klassenjustiz in sozialistischen Ländern erwiesen hat. Das Breivik hochgradig pathologisch defekt ist, kann nur ein Idiot oder ein ideologisch Indoktrinierter bezweifeln. Auch die ‚Legitimierung‘ durch veröffentlichung der angeblichen norwegischen Mehrheitsmeinung erinnert an die Klassenjustiz in sozialistischen Ländern. Es interssiert nicht die Meinung des Mobs, sondern einzig ein objektiv gemäss wissenschaftlicher Kriterien gefälltes Urteil und ein solches wird Breivik nie und nimmer als psychisch gesund klassifizieren.
Und so wird es auch in ein paar Jahren gesehen werden, wenn US amerikanische und ostasiatische Wissenschatler den Fall neu betrachten werden. Darauf würde ich wetten….
August 24, 2012 um 9:12 pm |
Was heißt schon wissenschaftlich. Man hat im Fall Breivik schön gesehen wie die Sache funktioniert. Das erste Gutachten war vielen Menschen, den Medien, ja selbst der Richterin nicht genehm. In so einer Situation finden sich dann ganz schnell „Wissenschaftler“, die einem das gewünschte Ergebnis liefern. Das ist Massenpsychologie at his best. Ähnliche Phänomene gab es in DL nach dem Tsunami in Japan. Wenn der Wahnsinn epidemisch wird, heißt er Vernunft. Passend dazu ein Essay von Broder.
August 24, 2012 um 9:04 pm |
So habe ich die Sache noch gar nicht betrachtet. So gesehen war das heute ein gutes Urteil. Die Mehrzahl der Norweger und wohl auch die Opfer wollten dieses Urteil. Gegen Rache habe ich nichts. Das ist richtig. Wer will dieses Monster nicht für immer hinter Gittern sehen? Das ist ja wohl das mindeste.
Es ist, wie du richtig sagst, die Scheinheiligkeit, die verstörend ist.
Die Todesstrafe und geistig gestörte Attentäter sind da zwei gute Beispiele. Natürlich würde der gute Europäer niemals einen geistig erkrankten Menschen normal bestrafen. Was macht man also? Man verneint bei Bedarf einfach die geistige Erkrankung.
Der Spiegel hat einen guten Journalisten in Oslo. Gerhard Traufetter ist sein Name. Traufetter spricht noch einmal ein paar Punkte im Vorgehen der Richterin an:
Schon im Januar brachte es Traufetter mit dem Titel „Der Wahnsinnige soll gesund werden“ recht präzise auf den Punkt.
August 24, 2012 um 10:20 pm |
21 Jahre Haft ist vielleicht zur Abschreckung genauso effizient wie Lebenslänglich.
für die Opfer, die für immer einen Menschen verloren haben, ist es nicht dasselbe.
Breivik gehört lebenslänglich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
August 24, 2012 um 10:38 pm
Ich habe nichts gegen die Strafe. Das ist das Maximum, was die Gesetze hergeben. Die Strafe in der Psychiatrie wird nicht als härter angesehen. Warum auch immer.
Daher ja auch der Hinweis der Staatsanwaltschaft. In Norwegen hat der Täter im Zweifel wohl ein Recht auf die „mildere“ Strafe, sprich auf die Psychiatrie. Die Richterin hat daraufhin schwer getrickst und behauptet, es gibt keine Zweifel an der Schuldfähigkeit von Breivik. Ganz so als gäbe es das erste Gutachten und genug Psychiater mit der gleichen Meinung nicht.
Das Urteil scheint mir sehr anfechtbar, aber es will ja niemand anfechten. Weder die Staatsanwaltschaft, noch die Verteidigung, noch sonst jemand. Also wird das Urteil wohl Bestand haben.
August 25, 2012 um 2:37 pm
ich glaube, was uns beide an dem Urteil stört, ist Folgendes:
Breivik war wie Oswald oder Loughner ein psychisch gestörter Einzeltäter.
Indem man ihn für zurechnungsfähig erklärt, stellt man ihn in eine Liga mit echten Terrororganisationen.
Terrororganisationen verfügen zwar auch über irre Ideologien, die einzelnen Mitglieder müssen jedoch keinswegs irre sein.
bei Einzeltätern steht hingegen immer der persönliche Irrsinn im Vordergrund:
die Ideologie ist austauschbar und zweitrangig