Auf Pflichtverteidiger waren die RAF-Terroristen nicht angewiesen.
Die RAF zu verteidigen, war für die jungen linken Star-Anwälte eine prestigeträchtige Angelegenheit.
Die Anwälte identifizierten sich mit den Zielen der RAF, weswegen ein Teil selbst zu Terroristen wurde.
Die Schlaueren wählten den „Marsch durch die Institutionen“ und waren dabei höchst erfolgreich.
Es ist daher kein Wunder, dass sich Zschäpes Pflichtverteidiger bei ihrer Strategie an den berühmten RAF-Star-Anwälten orientierten.
Für Zschäpe ist die Schweige-Strategie jedoch völlig untauglich.
Bei den RAF-Prozessen stand die Mitgliedschaft der Täter außer Frage. Es ging es nicht darum, die einzelnen Angeklagten, sondern die gesamte RAF-Organisation zu verteidigen. Zahlreiche noch nicht inhaftierte Mitglieder konnten dadurch geschützt werden.
Zschäpes Verteidiger müssen das Gericht hingegen davon überzeugen, dass es gar keine NSU-Organisation gab, sondern nur die Uwes.
Zschäpe belastet sich durch ihr Schweigen selbst und schützt eine Organisation, die es wohl nie wirklich gab.
Schlagwörter: Beate Zschäpe, NSU, RAF
Juli 22, 2014 um 3:32 pm |
Um ehrlich zu sein – Du liegst völlig falsch:
Die Strategie der Anwälte ist eine völlig andere. Dazu muss man das deutsche Rechtssystem der heutigen Zeit verstehen. Die Beate ist sowieso schuldig. Das Urteil wurde schon längst gefällt. Es geht auch nicht darum sie der Mittäterschaft zu beschuldigen. Sie hat – das gilt offiziell als erwiesen – das Haus in die Luft gesprengt. Und war Mitglied in einer terroristischen Vereinigung. Das allein genügt für 15j+SV!
http://50pf.wordpress.com/2013/04/30/nazi-im-namen-des-volkes/
Die Anwälte haben Ihr bewusst geraten ihnen das Misstrauen auszusprechen. Egal wie das Gericht darauf hin entscheidet, die Revision ist jetzt schon sicher. Damit ist der jetzige Prozess völlig nebensächlich geworden. Das Spiel geht auf Zeit. Wenn sie jetzt etwas sagt wird das Folgen für die Revision und Berufung haben.
Der eigentliche Prozess kommt erst wenn der erste Schauprozess abgeschlossen ist.
Juli 22, 2014 um 5:22 pm |
Zschäpe hat sich mit Mördern ins Bett gelegt.
auch die Sprengung des Hauses geht klar auf ihr Konto.
zumindest eine Mitwisserschaft halte ich für realistisch – einige Jahre Haft werden es Anbetracht der Schwere der Taten wohl sicher werden – dass sie aktiv an den Morden beteiligt war, halte ich für eher unwahrscheinlich.
und genau darum geht es im Prozess – da braucht man nicht auf Zeit bzw. Revision zu spielen.
Juli 22, 2014 um 6:23 pm
Mit Mördern bumsen ist nicht strafbar. Haus wegsprengen schon. Mitwisserschaft ist auch nicht strafbar, weil sie mit beiden „verlobt“ war. Das mit dem „Mitglied in einer terroristischen Vereinigung“ ist noch strittig.
Aber es geht nur noch darum aus dem Schauprozess das Beste raus zu holen, den Staat vorzuführen und unglaubwürdig zu machen.
Das Urteil an sich ist längst gefallen.
Juli 22, 2014 um 8:44 pm |
Würden die Uwes noch leben, wäre Zschäpe nur Mitläuferin gewesen mit entsprechend verkürzter Haftdauer. Da aber die Uwes tot sind, wird Zschäpe in den Mittelgrund gerückt. Sie sei „Herz und Hirn der NSU“ gewesen , quasi der Mastermind hinter den Morden.
Von mir aus kann Zschäpe für immer hinter Gitter. Nicht einleuchten will mir, warum man in DL Abermillionen Euro für einen Prozess ausgibt, dessen Urteil schon lange feststeht.
Juli 22, 2014 um 9:13 pm |
Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass die Beate in 5 Jahren wieder als Floristin oder Metzgereifachverkäuferin arbeitet. Schauprozesse sind eben teuer. Und der der deutsche Staat gibt gerne viel Geld aus, um den Deutschen die Mitschuld an allem zu geben. „Bestrafe eine, erziehe Millionen“.
Das mit Zschäpe im Mittelgrund stimmt auch nur wenn man nach den Medien geht. Die Richter müssen nach dem Gesetz gehen.
Auf ihre Kappe geht offenbar das abgefackelte Haus.
Bei allem anderen kann man später am Urteil ablesen was politisch gewünscht war.
Juli 22, 2014 um 10:15 pm |
@50Pf, Du hast recht. Das ganze ist ein Schauprozess.
Die Zschäpe und ihre Anwälte spielen mit.
Die Nebenkläger sind die Komparsen in diesem Spiel.
Das Ganze soll nur das Selbstbewußtsein der Türken stärken. Die Einmischung der türkischen Politiker vor Beginn des Prozesses war unerträglich.
In Teilen ist es auch nicht ein Prozess gegen Zschäpe, sondern gegen die deutschen Ermittlungsbehörden. Da mischen die Nebenkläger kräftig mit.
Juli 23, 2014 um 9:44 am |
wenn die Angeklagten hingegen Linksradikale sind, hat sich die Justiz gefälligst zurückzuhalten:
http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/josef-s-in-oesterreich-urteil-in-wien-zu-haft-ohne-beweisen-a-982410.html
der Spiegel empört sich heftig über die „Vorurteile“ der österreichische Justiz, weil sie ausnahmsweise einmal nicht vor der Veröffentlichten linken Meinung eingeknickt ist.
November 9, 2015 um 6:58 pm |
[…] Schweigen war für die RAF oberstes Gebot, zumal es aktive Genossen außerhalb Stammheims gab. Dass es sich bei der RAF um eine Terrororganisation gehandelt hatte, war sowieso unumstritten. […]
Dezember 9, 2015 um 2:56 pm |
[…] Schweigen war für die RAF oberstes Gebot, zumal es aktive Genossen außerhalb Stammheims gab, die geschützt werden mussten, und eine Mittäterschaft der RAF-Kader an den RAF-Verbrechen ohnehin zweifellos feststand. […]