IS-Bräute wie NSU-Braut bestrafen

Österreich hat zwar aufgrund seines hohen Anteils an tschetschenischen Asylanten (35.000) verhältnismäßig eines der größten IS-Kontingente (300, davon 150 Tschetschenen).

Die schlechte Integration der Tschetschenen ist in diesem Fall jedoch ausnahmsweise ein Glücksfall. Die Voraussetzung der dauerhaften Selbsterhaltungsfähigkeit wurde nur von sehr wenigen tschetschenischen Familien erreicht, und so haben Österreichs IS-Tschetschenen fast ausschließlich russische Pässe.

Von den 100 Jihadisten aus Österreich, die sich noch in Syrien aufhalten, kann man die Zahl der Pass-Österreicher, die man einreisen lassen muss, vermutlich an zwei Händen abzählen.

Das ändert jedoch nichts daran, dass man mit IS-Rückkehrern wesentlich strenger umgehen muss, als dies bisher der Fall war. Denn auch diejenigen ohne Pass werden ihren Weg zurück nach Österreich finden, sofern ihnen hier wie bisher keine harten Sanktionen drohen. Dies könnte sogar noch weitere IS-Kameraden anlocken, die zuvor  noch gar nicht in Österreich waren.

In Österreich gibt es zwar schon eine andere Regierung, aber noch die gleiche Justiz wie in Deutschland, wo gerade eine IS-Rückkehrrerin gleich auf freien Fuß gesetzt wurde.

Bildergebnis für deutschland rückkehrerin is

Eine IS-Rückkehrerin erhielt in Österreich eine bedingte Freiheitsstrafe, weil der Richter ihr nicht die Karriere als Islam-Kindergärtnerin verbauen wollte.

Nicht einmal der Obmann des schlimmsten IS-Rekrutierer-Vereins wurde ernsthaft sanktioniert. Weder wurde er vom Strafgericht verurteilt, noch wurde ihm vom Verwaltungsgericht der Asylstatus aberkannt, obwohl dies auch ohne strafrechtliche Verurteilung rechtlich möglich gewesen wäre.

Die volle Härte des richterlichen Linksstaats bekommen in Österreich nur Verfasser rechter „Hass-Postings“ oder gefährliche „Staatsverweigerer“ zu spüren.

Solange die linke Justiz dazu den rechtlichen Ermessensspielraum hat, können sich IS-Leute ins Fäustchen lachen. Deswegen ist in diesem Bereich eine massive Verschärfung des rechtlichen Rahmens, an den sich auch linke Richter zu halten haben, durch den Gesetzgeber dringend erforderlich.

Gefolgschaft für den IS muss genauso streng wie Gefolgschaft für Nazis bestraft werden.

 

18 Antworten to “IS-Bräute wie NSU-Braut bestrafen”

  1. GerdA.Beckmann (@Antikulturalist) Says:

    Ja, – mindestens !

  2. Olaf Says:

    Die Briten haben die IS-Braut ausgebürgert, das werden die Deutschen nicht machen. Die kriegen einen Orden vom Steingeier und ein Konzi von Sahne-Fett-Filet. Zweiteres wird die Ohren der IS-Grünen allerdings strafen.

  3. American Viewer Says:

    Letztendlich muss man feststellen, dass viele westliche Staaten so degeneriert sind, dass sie den IS-Terroristen nichts Wesentliches entgegenzusetzen haben. Deutschland nimmt dabei mal wieder die Pole Position ein.

    • besucher Says:

      Was ich nicht verstehe ist warum es nicht einfach bei dem glasklaren Fakt belässt dass die IS-Kämpfer für die Straftaten die sie in dem Land begangen dort vor Ort bestraft werden. Bei Drogenhändlern in Indonesien z.B. geht das ja auch.

      • American Viewer Says:

        Sicherlich keine schlechte Idee. Wir lassen die IS-Kämpfer frei an einer Stelle, an der *zufälligerweise* syrische und russische Truppen auf sie warten.

        Allerdings sind das alles nur extra Schritte. Der IS hat sich an keinerlei Kriegsordnungen, Abkommen und Konventionen gehalten. Nur an seine eigenen Regeln. Und diese Regeln lauten bekanntlich zeitnahe Todesstrafe für alle feindlichen Kämpfer. —> Daran sollte man sich dann auch orientieren, das ist nur fair, und nicht dieser maximal weichgespülte Unsinn der heutigen Zeit.

  4. American Viewer Says:

    OT: Hundertste Kehrtwende?

    „Der US-Präsident rückt von dem geplanten vollständigen Truppenabzug aus Syrien ab. Er will, dass US-Soldaten weiterhin in dem Bürgerkriegsland stationiert bleiben.“

    https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-02/donald-trump-syrien-truppenabzug

    Warum nicht gleich so???? So ein Astloch-Idiot.

    • aron2201sperber Says:

      Trump hat uns aufgefordert, unsere IS Bürger zurückzunehmen.
      Er selbst macht es natürlich nicht.
      Sein eigenes Beispiel, mit dem er vorangeht, zeigt, dass genau geschaut werden darf, wer wirklich unser Staatsbürger ist.
      Bei den 30% mit Ösi-Pass sind vermutlich über 50% Doppelstaatsbürger, bei denen Aberkennung des Ösi-Pass kein Problem wäre.

      • Ol Says:

        Guter Punkt, die BRD-Lügenmedien zeigen jetzt ständig die 3 Weißen Biodeutschen, insbesondere das blonde Kind. Dabei sind die meisten IS-Killer Ausländer, Asylis etc..

        Ich wäre übrigens dafür, das deutsche Kind zurückzuholen, und zu den Großeltern zu geben.

      • Olaf Says:

        Guter Punkt, die BRD-Lügenmedien zeigen jetzt ständig die 3 Weißen Biodeutschen, insbesondere das blonde Kind. Dabei sind die meisten IS-Killer Ausländer, Asylis etc..

        Ich wäre übrigens dafür, das deutsche Kind zurückzuholen, und zu den Großeltern zu geben.

  5. Olaf Says:

    Guter Punkt, die BRD-Lügenmedien zeigen jetzt ständig die 3 Weißen Biodeutschen, insbesondere das blonde Kind. Dabei sind die meisten IS-Killer Ausländer, Asylis etc..

    Ich wäre übrigens dafür, das deutsche Kind zurückzuholen, und zu den Großeltern zu geben.

  6. aron2201sperber Says:

    der Spiegel findet es natürlich total fies, dass Trump die reuige IS-Fanatikerin nicht heimlässt:

    http://www.spiegel.de/politik/ausland/donald-trump-will-is-anhaengerin-hoda-muthana-nicht-in-die-usa-lassen-a-1254598.html

    wer ist schon so blöd und lässt IS-Bürger einreisen, die auch noch eine dritte Staatsbürgerschaft?

    Natürlich Deutschland. Siehe oben. In Deutschland ist die Doppelstaatsbürgerschaft sogar vollkommen legal. Trotzdem kommt man nicht auf die Idee, diesen Umstand auch einmal zum eigenen Vorteil zu nützen und eine Russische Staatsbürgerin nach dem IS Russland zu überlassen.

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